Beschluss des Gemeinderates vom 3. Oktober 2022:
Einzelinitiative ist gültig, wird aber abgelehnt
Bild: Screenshot kommunale Nutzungsordnung "Zonenplan" Militärflugplatz Dübendorf und Umgebung, Stand 3. Oktober 2022 (GIS-ZH)
Kommentar zu den Entscheiden des Gemeinderates Dübendorf vom 3. Oktober 2022
An seiner Sitzung vom 3. Oktober 2022 hat der Gemeinderat Dübendorf beschlossen, die Einzelinitiative Cla Semadeni als gültig zu erklären. Gleichzeitig hat er jedoch die Einzelinitiative abgelehnt, nachdem der Stadtrat Dübendorf erklärt hat, dass die aktuell bestehende kommunale Nutzungsordnung (Richt- und Nutzungsplanung) auf dem Areal des Militärflugplatz Dübendorf im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung nicht geändert wird. Sowohl die Einzelinitiative als auch der Gemeinderatsbeschluss führen zum gleichen Ergebnis. Ist das nicht eine sehr erfreuliche Tatsache?
Was bedeutet nun der Entscheid für den Dübendorfer Souverän und seine politischen Rechte? Die Zonenplanänderung für die Zuordnung der Arealfläche des
Innovationsparks, Hubstandort Dübendorf, auf dem Militärflugplatz Dübendorf zu einer kommunalen Bauzone, findet nicht statt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können weiterhin
nicht über die Weiterentwicklung des Areales des Militärflugplatzes Dübendorf mitentscheiden und mitbestimmen. Die 14'000 Arbeitsplätze (unwidersprochenes Votum von Gemeinderat und
Kantonsrat Orlando Wyss) sollen nach den Vorstellungen von Gemeinderat und Stadtrat auf der planungs- und erschliessungsrechtlichen Grundlage des kantonalen Gestaltungsplans IPZ
(Projekt Innovationspark Zürich) in der Landwirtschaftszone (ohne Einzonung und Mehrwertausgleich) realisiert werden. Die Chance, der geplanten Transformation
des militärischen Werkes den Zahn der Kriminalität zu ziehen, ist am 3. Oktober 2022 seitens der Stadt Dübendorf verpasst worden. Die Weiterentwicklung des Militärflugplatzes Dübendorf
hätte eine entkriminalisierte Zukunft, wie dies das kantonale Verwaltungsgericht beabsichtigt hatte, verdient. Wie gesagt, multipler amtlicher Betrug durch Fälschung und Täuschung ist kein
Kavaliersdelikt oder Versehen, sondern ist arglistige Irreführung der Öffentlichkeit. Wie sollen denn auch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Stadt und Kanton bei
dieser kriminellen Art der Projektentwicklung ihre politischen Rechte wahrnehmen können? Gar nicht! Mitgegangen ist mitgegangen, das gilt auch für die Stadt Dübendorf.
Den vorstehenden Kommentar habe ich mit Schreiben vom 9. Oktober 2022 dem Bezirksrat Uster zur Kenntnis gebracht. Diese Aufsichtsinstanz ist damit über die
kriminellen Machenschaften im Hoheitsgebiet der Stadt Dübendorf zur Irreführung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Bilde. Es obliegt dem Bezirksrat diesem kriminellen Agieren ein
Ende zu setzen.
Dübendorf, 9. Oktober 2022
Cla Semadeni
Votum Cla Semadeni
GR-Sitzung vom 3.10.2022
Traktandum 3: Antrag auf Ablehnung; GR Geschäft 11/2020
Einzelinitiative Cla Semadeni betreffend «Beibehaltung der bestehenden kommunalen Nutzungsordnung (Richt- und Nutzungsplanung) auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf» / Antrag auf
Ablehnung; GR Geschäft Nr. 11/2020
Sehr geehrte Frau Gemeinderatspräsidentin
Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident
Sehr geehrte Mitglieder des Stadtrates
Besten Dank dafür, dass ich als Einzelinitiant heute zu Ihnen sprechen kann. Ich fühle mich sehr geehrt, dass ich an Ihren Beratungen teilnehmen kann. Ich möchte Ihnen nämlich beliebt machen, dass Sie derart entscheiden, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Transformation des Militärflugplatzes mitbestimmen und mitentscheiden können.
Ich fokussiere meine Ausführungen auf 8 Aspekte:
1
Am 7. September 2020 hat der Gemeinderat meine Einzelinitiative vorläufig unterstützt und dem Stadtrat zum Bericht und Antrag überwiesen. Es war ein Signal an die Stadtverwaltung, den Gemeinderat in Fragen des Militärflugplatzes mitbestimmend und mitentscheidend einzubeziehen! Dies ist bisher unterlassen worden. Der Stadtrat hat spätestens seit dem Jahre 2014 am Gemeinderat und Souverän vorbeiregiert.
2
Seit dem 3. März dieses Jahres liegt der Bericht und Antrag des Stadtrates vor. Die formellen Erwägungen des Stadtrates sind nachvollziehbar. Die inhaltlichen nicht! Sie stehen in krassem Widerspruch zu den Beschlüssen des Regierungsrates vom 6. April 2022. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die regierungsrätlichen Beweggründe dem Gemeinderat und damit auch der Öffentlichkeit im Bericht und Antrag zu meiner Einzelinitiative vorenthalten werden.
3.
Den mangelnden Einbezug der Öffentlichkeit hat der Verein «IDEA Flugplatz Dübendorf» mit seinen öffentlichen Feierabendgespräche aufzufangen versucht. In den letzten 2 Jahren sind wichtige inhaltliche Themen, die die Einzelinitiative betreffen, aufgearbeitet und in Kurzberichten dokumentiert worden. Diese können von www.ideafd.ch heruntergeladen werden. Es sind dies:
a. Biodiversität
b. Kulturerbe
c. Grundeigentum/militärischer Reservebestand
d. Geldflüsse
e. Irrungen und Wirrungen
f. Erfolgsfaktoren Weiterentwicklung
g. Klimainsel
4
Besonders auffällig ist, dass der Stadtrat das Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege EKD vom 3. März 2015 im Bericht und Antrag zur Einzelinitiative unerwähnt lässt, wie er dies bereits in der Volksabstimmung über die «Teilrevision Flugplatzrand Nord» getan hat. Ich frage Sie, ist das nicht Irreführung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger?
5
Stand heute, 3. Oktober 2022, ergibt sich, dass das Fazit in der Begründung der Einzelinitiative nach wie vor volle Gültigkeit hat. Dem Bericht und Antrag des Stadtrates kann jedenfalls nichts entnommen werden, was diesem Fazit entgegenstehen würde. Schade, dass sich die KRL mit ihrem Antrag, die Einzelinitiative abzulehnen, der Logik der Einzelinitiative entzieht. Ich bin gespannt, ob ich heute die Erklärung dazu zu hören bekomme.
6
Ich hatte als Einzelinitiant die Möglichkeit der vorberatenden Kommission KRL am 10. Mai 2022 einen Input zur Einzelinitiative zu geben. Ich möchte mich an dieser Stelle dafür bei der KRL bestens bedanken. Mein Input ist protokolliert und ich darf annehmen, dass dieser Input Ihnen allen bekannt und bei den Akten des GR-Geschäfts 11/2020 zu finden ist.
7
Ich gehe auch davon aus, dass Sie mein Schreiben vom 14. März 2022 an den Gemeinderat kennen und dass dieser zu den Akten des GR-Geschäfts 11/2020 genommen worden ist.
8
Ich darf auch annehmen, dass Ihnen meine Analyse der Folgen des Bundesgerichtsurteils «Ein Fall für die Strafjustiz» vom 5. Januar 2022 bekannt ist und dass diese zu den Akten des GR-Geschäfts 11/2020 genommen worden ist.
Ich komme zum Schluss:
Ich bedaure sehr, dass sowohl der Stadtrat als auch die KRL Ihnen beantragen, die Einzelinitiative «Beibehaltung der bestehenden kommunalen Nutzungsordnung (Richt- und Nutzungsplanung) auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf» abzulehnen. Mit der Ablehnung der Einzelinitiative verpassen Sie die Chance, dem Projekt des Innovationsparks IPZ und den Geschehnissen auf dem Militärflugplatz den Zahn der Kriminalität zu ziehen. Die Weiterentwicklung des Militärflugplatzes Dübendorf hätte die Chance der Entkriminalisierung, wie dies das kantonale Verwaltungsgericht gemacht hat, verdient. Vergessen Sie nicht, dass der Gemeinderat bei der Behandlung meiner Einzelinitiative auch als Aufsichtsinstanz über die Stadtverwaltung gefordert ist.
Ich gebe das Wort zurück an das Präsidium.
Dübendorf, 3. Oktober 2022
Cla Semadeni
Kommentar-Ergänzung nach der Sitzung der KRL vom 10. Mai 2022
Am 10. Mai 2022 konnte der Einzelinitiant Cla Semadeni einen Inputreferat zum Thema in der vorberatenden Kommission des Gemeinderates Dübendorf, nämlich der Kommission für Raumplanung und Landgeschäfte KRL, halten. Die Ausführungen fokussierte er auf das Thema der Kriminalität im Projekt des Innovationparks Zürich IPZ, um der KRL aufzuzeigen, dass sie es bei der Behandlung der Einzelinitiative in der Hand hat, dem Projekt IPZ die Kriminalität zu nehmen und so die Interessen der Bevölkerung in der Gebietsentwicklung des Militärflugplatzes wahrzunehmen. Nach den Entscheiden des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 6. April 2022 ist dies, so der Einzelinitiant, die vordringlichste und vornehmste Aufgabe der städtischen Legislative.
Dübendorf, 21. Mai 2022/4. Oktober 2022
Cla Semadeni
Kommentar zum Bericht und Antrag des Stadtrates Dübendorf
Es sind mehr als 2 Jahre vergangen, bis der Stadtrat sich dazu entschliessen konnte, dem Gemeinderat zu beantragen, die Einzelinitiative Cla Semadeni abzulehnen. Er verpasste damit die Chance, den Gemeinderat in seine stadtplanerischen Aktivitäten, was die laufende Gesamtrevision der Ortsplanung im Kontext der Weiterentwicklung des Areales des Militärflugplatzes betrifft, einzubeziehen. Die Idee dahinter ist leicht durchschaubar: Solange der Souverän aussen vorgehalten wird, hat einzig der Stadtrat das Sagen! Dem Gemeinderat wird nur eine passive Beobachterrolle zugestanden! Mit seinem Vorgehen missachtet der Stadtrat in eklatanter Weise die politischen Rechte des Gemeinderates und der Stimmbevölkerung, die ihnen nach Gesetz (GPR) und Gemeindeordnung (GO) zustehen. Muss das nicht ein politisches und rechtliches Nachspiel haben?
Es kommt dazu, dass der Stadtrat seit der vorläufigen Überweisung der Einzelinitiative Verbindlichkeiten in der Stadtentwicklung eingegangen ist, die den rechtlichen und politischen Gestaltungsspielraum mitsamt den demokratischen Rechten des Gemeinderates stark einschränken. Ein Affront sondergleichen!
Die Unterzeichnung des Syntheseberichtes «Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf, TRANSFORMATION UND INNOVATION, Flight Plan» vom August 2021 ist ein besonders krasses Beispiel, wie der Stadtrat die Rechte des Gemeinderates mit der Unterzeichnung einer bindenden Absichtserklärung ausgeschaltet hat. Dieser Vorgang ist eine Kompetenzaneignung, die Methode hat: Der Bevölkerung und dem Kantonsrat, bekanntlich wird zurzeit der «Flight Plan» in einer Spezialkommission des Kantonsrates beraten, wird suggeriert, dass der Souverän mit dem Vorgehen des Regierungsrates einverstanden ist. Die zustimmende Haltung des Stadtrates zum IPZ ist auch in seinen Vernehmlassungen zu den abgeschlossenen Rechtsmittelverfahren vor Baurekurs-, Verwaltungs- und Bundesgericht aktenmässig dokumentiert. Diese amtlichen Erklärungen sind gefälschte Urkunden. In dieses Bild passt auch die Stellungnahme des Vertreters der Stadt Dübendorf anlässlich des Augenscheines des Baurekursgerichts vom 7. März 2018, als dieser erklärt hat, dass die im kantonalen Teilrichtplan festgesetzte «bestehende Gebietsplanung» über 70 Hektaren existiert, was bekanntlich nicht der Fall ist und was deshalb dazu geführt hat, dass das Baurekursgericht in seinen Erwägungen festgestellt hat, dass die städtebauliche Studie für diese 70 Hektaren «in Form eines Masterplanes ergangen ist». Der Stadtrat und seine Fachberatenden waren und sind sich der Nichtexistenz des «ergangenen» Masterplanes bewusst. Und trotzdem macht der Stadtrat weiter, wie wenn der «ergangene Masterplan» physisch existieren würde. Man fragt sich, ob der Stadtrat schlecht beraten oder beratungsresistent ist. Wahrlich ein Fall für die Strafjustiz!
Mit dem Bundesgerichtsentscheid über die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans Innovationspark Zürich (36 ha) ist die organisierte, orchestrierte und dirigierte Kriminalität des Projektes des Innovationsparks Zürich, Hubstandort Dübendorf (70 ha) wieder auf dem Areal des Militärflugplatzes eingekehrt und wirkt weiter. Der Ausschluss des Gemeinderates aus der Mitgestaltung des Stadtentwicklungsprojektes «Innovationspark Zürich IPZ» (seit Beginn im Jahre 2014/15) durch den Stadtrat ist offensichtlich der Absicht entstammen, das kriminelle Geschehen vor dem Souverän zu vertuschen. Nachdem absehbar gewesen war, dass die Voraussetzungen gemäss «Bundesgesetz über die Förderung und Innovation (FIFG)» für die Förderung des Hubstandortes Dübendorf durch den Bund mittels Fördergelder und Landabgabe am 1. Januar 2016 nicht erfüllt werden konnten, mussten Kanton und Stadt ausserhalb des Rechts handeln und eine Wirklichkeit vortäuschen, die nicht wirklich und wahrhaftig ist. Das FIFG verlangt nämlich, dass (Zitat) «die raum- und zonenplanerischen Voraussetzungen für die zweckgebundene Nutzung der betroffenen Grundstücke zum Zeitpunkt des Bundesbeschlusses nach Artikel 32 Absatz 2 vollumfänglich erfüllt sind». Diese Voraussetzungen fehlen gänzlich. Der kantonale Gestaltungsplan IPZ vermag dieses Manko nicht zu kompensieren.
Bild: Screenshot FIFG Art. 33
Bild: Screenshot Stand Überbauung und Erschliessung (GIS-ZH)
Die Geburtsstunde der Kriminalität im Projekt IPZ ist der Zeitpunkt an dem entschieden worden ist, allen Nichtbeteiligten vorzutäuschen, dass die raum- und zonenplanerischen Voraussetzungen für die zweckgebundene Nutzung der betroffenen Grundstücke zum Zeitpunkt des Bundesbeschlusses nach Artikel 32 Absatz 2 mit dem «Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplanes vom 29. Juni 2015 (Festsetzung)» erfüllt sind. Die Festsetzungen betreffen die Richtplaninhalte
A. Verkehr; Groberschliessungsstrasse für öffentliche Bauten und Anlagen sowie Glattalbahn.
B. Öffentliche Bauten und Anlagen; Nationaler Innovationspark, Gebietsplanung Hubstandort Dübendorf.
Der Täuschungsvorgang hat zur Folge gehabt, dass das unterzeichnete Beschlussdokument eine falsche Urkunde darstellt, also gefälscht ist. Nach Lehre und Rechtsprechung ist und bleibt eine falsche Urkunde (und Folgedokumente) unwirksam. Anders formuliert: Der Kantonsratsbeschluss und seine Folgebeschlüsse sind zweifellos nichtig. Es ist absehbar, dass diese Nichtigkeit bei der Weiterentwicklung des Projektes IPZ (auch was den Flight Plan und den 217 Mio. Kredit betrifft) sowie bei der Gesamtrevision der Ortsplanung Dübendorf nicht unbemerkt bleibt. Der Skandal ist vorprogrammiert.
Die Kriminalität des Projektes IPZ macht sich auch vor Ort bemerkbar. Die wandernde militärische Umzäunung, die doppelte Dossierführung beim Totalumbau des ehemaligen Feuerwehrgebäudes, die neue öffentliche Erschliessungsstrasse, die Teststrecken etc. sind sichtbare Zeugen der Kriminalität bei der baulichen Realisierung des IPZ. Dem aufmerksamen Beobachter wird dies nicht unverborgen bleiben. Auch hier ist der Skandal absehbar.
Es wird interessant sein zu sehen, zu welchen Beratungsergebnissen und Anträgen die vorberatende(n) Kommission(en) des Gemeinderates (KRL und GPK) bei der Behandlung von Bericht und Antrag des Stadtrates vom 3. März 2022 (22-118 B33.5.7) gelangt(en). Interessant wird auch sein, wie die Medien und der Glattaler über die Behandlung der Einzelinitiative Cla Semadeni berichten werden. Interessant wird es auch sein, wie die Gesamtrevision der Ortsplanung die Thematik der Weiterentwicklung des Areales des Militärflugplatzes auf Stufe Nutzungsordnung abhandeln wird. Auf Stufe REK wissen wir es. Es darf gespannt abgewartet werden, was die Zeit bringen wird.
Dübendorf, 21. März 2022/4. Oktober 2022
Cla Semadeni
Fakten (Stand 3. Oktober 2022)
1. Cla Semadeni reichte am 1. Februar 2020 die Einzelinitiative betreffend die Beibehaltung der kommunalen Nutzungsordnung (Richt- und Nutzungsplanung) auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf ein.
2. Der Antrag lautete: In der angelaufenen Ortsplanungsrevision Dübendorf (Raumentwicklungskonzept REK, Revision Richt- und Nutzungsplanung) wird die bestehende kommunale Nutzungsordnung (Richt und Nutzungsplanung) auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf beibehalten.
3. Die Einzelinitiative ist in Form einer allgemeinen Anregung eingereicht worden.
4. Der Gemeinderat hat die Einzelinitiative an seiner Sitzung vom 7. September 2020 vorläufig unterstützt und zum Bericht und Antrag an den Stadtrat überwiesen.
5. Mit dem vorliegenden Protokoll erfüllt der Stadtrat Dübendorf diesen Auftrag in formeller Hinsicht. Materiell setzt sich der Stadtrat mit der Einzelinitiative nicht auseinander.
6. Der Einzelinitiant Cla Semadeni wurde weder vom Stadtrat noch von der Stadtverwaltung kontaktiert. Er wurde auch nicht angehört oder zur Stellungnahme eingeladen.
7. Trotz vorläufiger Unterstützung der Einzelinitiative durch den Gemeinderat, hat der Stadtrat an der Gesamtrevision weiterbearbeitet und den Synthesebericht "Flight Plan" unterzeichnet. Nimmt man das Raumentwicklungskonzept REK als Massstab, so wird die Gesamtrevision der Ortsplanung auf Wachstum (in der Fläche und nach Innen) getrimmt. Auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf wird - neben dem Hochbordgebiet - ein zweites Stadt-Nebenzentrum in der Landwirtschaftszone mit einer Dichte von 300 Köpfen pro Hektare geplant.
8. Seit anfangs Jahr 2022 ist der kantonale Gestaltungsplan "Innovationspark Zürich" in Kraft. Eine richtplanerische Grundlage - auch für den Hubstandort von 70 Hektaren - fehlt auf allen Ebenen.
9. Seit dem 3. März 2022 liegt der Bericht und Antrag des Stadtrates vor. Dieser beantragt die Einzelinitiative abzulehnen. Mit dem Bericht und Antrag verknüpft ist die Weisung des Stadtrates an den Gemeinderat vom 3. März 2022.
10. Am 6. April 2022 hat der Regierungsrat 5 Beschlüsse gefasst, die allesamt darauf hinzielen, das die Gebietsentwicklung auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf auf eine neue Grundlagen abgestellt wird. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Sach-, Richt- und Nutzungsplanungen des Gesamtareales in Revision genommen worden sind. Es ist eine Art Planung- und Projektierungszone entstanden.
11. Am 10. Mai 2022 konnte der Einzelinitiant Cla Semadeni in der Kommission für Raumplanung- und Landgeschäfte KRL Inputs einbringen. Seine Ausführungen wurden zu Protokoll
genommen (siehe Auszug aus dem Protokoll).
12. Die KRL hat an ihrer Sitzung vom 1. September 2022 das Geschäft zu Händen des Gemeinderates verabschiedet. Er beantragt die Einzelinitiative abzulehnen (siehe Beschluss).
13. Die Behandlung der Einzelinitiative im Gemeinderat ist auf den 3. Oktober 2022 angesetzt worden (Traktandum 3/ GR Geschäft Nr. 11/2020)
14. Der Gemeinderat hat die Einzelinitiative als gültig erklärt, in der Sache jedoch diese abgelehnt, nachdem der Stadtrat (Hochbauvorstand) erklärt hat, dass die bestehende kommunale Nutzungsordnung im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung nicht geändert werde.
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News (9. August 2022)
News (28. Juni 2022)
Mitgliederversammlung 2022: Der Verein IDEAFD hat eine neue Aktuarin
An der Mitgliederversammlung vom 21. Juni 2022 ist Frau Priska Segmüller, Dübendorf, als Aktuarin in den Vorstand unseres Vereins IDEAFD gewählt worden. Wir gratulieren Ihr herzlich zu Ihrer Wahl und wünschen Ihr viel Erfolg und Befriedigung in ihrer neuen Funktion.
Die Mitgliederversammlung hat von einem reichhaltigen Jahresbericht 2020/2021 Kenntnis genommen. Sie hat festgestellt, dass der Regierungsrat eine Kehrtwendung
gemacht hat und dass er bereit ist, das ganze Areal des Militärflugplatzes zu beplanen. Grundlage für das neue Vorgehen bildet der «Flight Plan» (Synthesebericht Gebietsentwicklung Flugplatz
Dübendorf). Mit der Veröffentlichung seiner 6 Beschlüsse lanciert der Regierungsrat die öffentliche Diskussion über die Zukunft des Militärflugplatzes Dübendorf. Gemäss unserer
Mitgliederversammlung nimmt der Verein www.ideafd.ch diesen Ball auf und bietet sich als Plattform für den
Informations- und Meinungsaustausch an. Sie fordert Jung und Alt auf, sich an der Diskussion über die Zukunft des Militärflugplatzes zu beteiligen.
Das Protokoll und den Jahresbericht finden Sie unter der Rubrik "Über uns: Vereinsaktivitäten/Mitgliederversammlung"
Am Freitagstreff des Altersforum Bassersdorf vom 3. Juni 2022 hat der Präsident Cla Semadeni einen bebilderten Vortrag über das "Projekt des Innovationsparks Zürich IPZ und die Zukunft des Militärflugplatzes Dübendorf" gehalten. Mit dem Projekt des IPZ hat bekanntlich die Zerstörung des weltweit ältesten zivilen Flugplatzes begonnen, das nach Bundesrecht als Ensemble geschützt ist. Seine Ausführungen konzentrierten auf die Folgen der Beschlüsse des Regierungsrates vom 6. April 2022 und auf die für die Weiterentwicklung des Areales massgebenden Erfolgsfaktoren. Wichtigster Erfolgsfaktor: Stop der Kriminalität im Projekt IPZ.
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Mitteilung
Cla Semadeni ist per per sofort (20. Mai 2022) als Vorstandsmitglied des Vereins Forum Flugplatz Dübendorf FFD zurückgetreten sowie als ordentliches Mitglied aus dem Verein ausgetreten. Siehe nachstehendes Austritts- und Rücktrittsschreiben vom 20. Mai 2022.
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Kurzbericht
Am 8. März 2022 hat das 5. Feierabendgespräch zum Thema «Irrungen und Wirrungen auf dem Militärflugplatz Dübendorf» im Saal Restaurant Hecht stattgefunden. Der Anlass begann nach der Begrüssung mit einem Einführungsreferat des Tagungsleiters und Moderators Cla Semadeni. Der Titel seiner Einführung lautete «Netzwerke und Nähe als Inspirationsquelle für die Kriminalität im Projekt des Innovationsparks auf dem Militärflugplatz Dübendorf». Er zeigte in seinem bebilderten Referat auf, dass einerseits auf dem Areal des Militärflugplatzes ein «Verwirrspiel» im Gange ist und dass anderseits das Urteil des Bundesgerichts zur Folge hat, dass das Projekt des Innovationsparks Zürich IPZ wieder ein klarer «Fall für die Strafjustiz» geworden ist. Diese Feststellung entstammt seiner Analyse der Folgen des Bundesgerichtsurteils, in der der Referent deren Auswirkungen auf die Weiterentwicklung des Areales des Militärflugplatzes Dübendorf und die Raumplanung Schweiz aufgezeigt hat. Diese Analyse ist auch den massgebenden Bundesrätinnen und Bundesräten mitgeteilt worden.
In seinen Ausführungen kam zum Ausdruck, dass das Thema sehr vielschichtig ist, viele Facetten aufweist und sehr eng mit der Kreditvorlage im Kantonsrat von CHF 217 Mio. sowie dem Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation FIFG verknüpft ist. Der Referent machte deutlich, dass der Anlass eine Auseinandersetzung mit dem in den Gerichtsakten dokumentierten kriminellen Geschehen darstellt und das Personen ein Tabu sind. Es gelte die Unschuldsvermutung betonte er mehrmals. Wir, so sagte er, vom Verein IDEA-FD verstehen uns als Teil der Lösung und nicht als Teil des Problems. Wir streben eine demokratische, innovative und stadtverträgliche Weiterentwicklung des militär-aviatischen Areales an. Das kriminelle Projekt IPZ entspricht nicht diesen Anforderungen.
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Bundesgericht hebt Urteil des Verwaltungsgerichts auf und setzt den kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich IPZ» fest
In seinem Urteil vom 12. November 2021 bestätigt das Bundesgericht den von der Baudirektion des Kantons Zürich erlassenen kantonalen Gestaltungsplan für das Projekt «Innovationspark Zürich IPZ» auf dem Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf. Die eingereichten vier Beschwerden werden gutgeheissen, das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8. Juli 2020 mit seinem Aufhebungsentscheid wird aufgehoben und die Festsetzungsverfügung der Baudirektion des Kantons Zürich vom 9. August 2017 zum kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich IPZ» wird bestätigt. |
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Kommentar von Cla Semadeni zur Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich IPZ» auf dem Militärflugplatz Dübendorf
Das Urteil ist letztinstanzlich. Es ist für die Parteien verbindlich. Es schafft die Voraussetzungen, dass das «Trio Infernale», bestehend aus der Stiftung Innovationspark Zürich, der HRS Investment AG und der Arealentwicklung IPZ AG das Projekt «Innovationsparks Zürich IPZ» in der Landwirtschaftszone des Militärflugplatzes Dübendorf realisieren kann. Das «Trio Infernale» kann dem Urteil entsprechend auf dem Militärflugplatz Dübendorf im nationalen Interesse handeln. Auftraggeberin für die Projektrealisierung ist die Regierung des Kantons Zürich. Diese stützt ihren Entscheid auf die gefälschte richtplanerische Urkunde der Teilrevision des kantonalen Richtplanes aus dem Jahre 2015 ab. Das Urteil macht den Weg frei, das Bauprojekt von Hosoya Schaefer Architects umzusetzen, welches die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD – vor dem Richtplan-Entscheid aus dem Jahre 2015 – als nicht bewilligungsfähig beurteilt hat. Es hat zur Folge, dass das aviatische Weltkulturerbe der Menschheit « Militärflugplatz Dübendorf» als Ensemble zerstört werden wird. Vor Ort kann man sehen, dass die Zerstörung bereits begonnen hat.
Das Urteil des Bundesgerichts betrifft alle Schweizerinnen und Schweizer. Das Areal des Militärflugplatzes Dübendorf ist von Fachexperten als schützenswertes
Ortsbild von nationaler Bedeutung (ISOS) sowie als schützenswertes Kulturobjekt von (mindestens) nationaler Bedeutung eingestuft worden. Es ist ein Juwel, das die schweizerische Identität prägt
und ihre Neutralität und Souveränität symbolisiert. Gefragt sind nun jene Fachleute, Fachinstitutionen und Fachorganisationen unseres demokratischen Rechtsstaates, die eine gesamtschweizerische
Verantwortung für die ungeschmälerte Erhaltung unseres nationalen Kultur- und Naturerbes tragen.
Das Bundesgerichtsurteil spricht uns Privatpersonen die Rekurslegitimation ab. Unsere materiellen Rügen über die Verletzung von Bundesrecht sind darin nicht behandelt worden; auch dann nicht,
wenn mit dem kantonalen Gestaltungsplan fundamentale Grundsätze der schweizerischen Raumplanung, wie in den Gerichtsakten belegt ist, arglistig und vorsätzlich verletzt werden.
Mit dem Urteil des Bundesgerichtes wird das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in einer Schlüsselfrage der kantonalen und eidgenössischen Raumplanung desavouiert. Hatte dieses mit seinem klugen Aufhebungsentscheid dem Projekt des Innovationsparks IPZ die organisierte, orchestrierte und dirigierte Kriminalität entzogen, so führt das bundesgerichtliche Urteil diese Dimension der beabsichtigen Transformation des Areales des Militärflugplatzes Dübendorf indirekt wieder ein. Hatte das Verwaltungsgericht die Stufengerechtigkeit der beabsichtigten Raumplanungsmassnahmen auf dem Areal des Militärflugplatzes beachtet, so kehrt das Urteil des Bundesgerichts dieses Grundprinzip der Raumplanung Schweiz in das Gegenteil und dies zu einem Zeitpunkt, in dem die Stadt Dübendorf ihre Ortsplanung einer Gesamtrevision unterzieht. Das Bundesgericht desavouiert die kommunale Planungssouveränität. Und wie steht es mit dem Synthesebericht: dieser wird zur Makulatur!
Das Urteil des Bundesgerichts erweist sich im Ergebnis für die Raumplanung Schweiz als fatal. Für
die vier Beschwerdeführenden bedeutet es einen Pyrrhussieg. Der Kampf gegen die
Zerstörung des Weltkulturerbes und gegen die kriminellen Vorgänge vor Ort gehen weiter. Wir hoffen auf eine schweizweite Unterstützung von „VOGLIO VOLARE“.
Dübendorf, 22.12.2021
Cla Semadeni
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Ergebnisbericht
Am 2. Dezember 2021 hat das 4. Feierabendgespräch zum Thema «Geld und Geldflüsse auf dem Militärflugplatz Dübendorf» im Saal Restaurant Hecht in Dübendorf stattgefunden.
Der Anlass begann nach der Begrüssung mit einem Einführungsreferat des Tagungsleiters und Moderators Cla Semadeni. Er zeigte in seinem bebilderten Referat (mehr lesen, PDF-Datei
Einführungsreferat) auf, welche Akteure (Stakeholder) auf dem Areal aktiv sind, wie diese miteinander verflochten sind und mit welchem Grundkonstrukt die Eigentumsrechte
zugeordnet werden (sollen). Er beleuchtete dabei auch die Frage der Bewertung der Eigentumsrechte, der vorgesehenen Abgeltung der Bau- und Unterbaurechte sowie der
landpreisbeschränkenden Faktoren, die auf dem Areal wirksam sind. Auf dem Areal ist eine Sonderverwaltungszone entstanden.
Der Referent zeigte anhand der Fallbeispiele «temporärer Neubau Pavillon», «Mieterausbau ETH», «Totalumbau ehemaliges Feuerwehrgebäude» sowie «Umbau ehemaliges Betriebsstoffgebäude» die innovativen Konstrukte auf, die hinsichtlich der Eigentumsrechte und Geldflüsse zur Anwendung gelangen. Er kam dabei zum Schluss, dass die Akteure «Stiftung Innovationspark Zürich», «HRS Investment AG» und «Arealentwicklung IPZ AG» sich unter den Augen des Kantons Zürich und des Bundes zu einem «Trio Infernale» strukturiert und organisiert haben, das als «Bermuda-Dreieck» wirkt. Er informierte auch darüber, dass das «Trio Infernale» beim Bundesgericht als beschwerdeführend auftritt, um die privatwirtschaftlichen Sonderinteressen durchzusetzen. Der Innovationspark Zürich IPZ soll sich zu einer Sonderwirtschaftszone entwickeln können. |
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Einführungsreferat zum 4. Feierabendgespräch: «Geld und Geldflüsse auf dem Militärflugplatz Dübendorf» vom 2. Dezember 2021