Eidgenossenschaft / Bund
Nachgeführt am 6.12.2024/CS
Maria Lezzi
Direktorin des Bundesamtes für Raumplanung
geht am 30. September 2025 in Pension
Kommentar:
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) sucht eine neue Direktorin oder einen neuen Direktor. Maria Lezzi lässt sich frühpensionierten. Seit 2009 steht sie dem ARE vor. Ende September 2025 verlässt die Geografin den Spitzenposten und geht in Frühpension. Die Revisionen des Raumplanungsgesetzes RPG-1 und RPG-2 sind - neben dem Zweitwohnungsgesetz - wichtigste Dossiers, die sie betreut hat. Beim Militärflugplatz Dübendorf verantwortete sie die Sachplanungen SPM und SIL des Bundes und die Genehmigungsverfahren der Richtplanungen des Kantons Zürich. Dass dabei im Prüfungsbericht des ARE der Perimeter des kantonalen Gestaltungsplans "Switzerland Innovation Park Zürich, Hubstandort Dübendorf" als "weitgehend überbaut" qualifiziert worden ist, ist mehr als ein Fauxpas, wenn man sich die örtlichen Verhältnisse vor Augen hält.
Dübendorf, 6. Dezember 2024, Cla Semadeni
Nachgeführt am 26.10.2024/CS
Falschbeurkundung
Baurechtsvertrag Etappe A1 (IPZ-ET A1 / Teilbereich A)
vom 7. Februar 2024
Korrespondenz mit Bundesrat Guy Parmelin
Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Forschung und Innovation WBF
Am 7. Februar 2024 hat die Schweizerischen Eidgenossenschaft als Grundeigentümerin mit dem Kanton Zürich als Baurechtsnehmer einen beurkundeten Baurechtsvertrag für den "Baubereich Etappe A1 (IPZ-ET A1 / Teilbereich A) abgeschlossen. Es handelt sich um den ersten beurkundeten Vertrag, der sich auf das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation FIFG abstützt. Da dieses jedoch gemäss Artikel 33 FIFG (Unterstützungsmassnahmen und deren Voraussetzungen) für die Abgabe geeigneter Grundstücke des Bundes im Baurecht voraussetzt, dass die "raum- und zonenplanerischen Voraussetzungen für die zweckgebundene Nutzung der betroffenen Grundstücke zum Zeitpunkt des Bundesbeschlusses nach Artikel 32 Absatz 2 vollumfänglich erfüllt sind", muss vorliegend von einer Falschbeurkundung durch das Notariat und Grundbuchamt Dübendorf ausgegangen werden. Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF ist mit Schreiben vom 5. August 2024 darüber informiert worden. Zudem wurde er ersucht, entsprechend bei seinem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI einzugreifen. Mit Datum vom 26. August 2024 schrieb Bundesrat Guy Parmelin ein persönliches Antwortschreiben an Cla Semadeni. Worauf dieser wiederum am 13. September 2024 dem Departementsvorsteher WBF schrieb und die Falschbeurkundung dokumentierte. Auf das Antwortschreiben von Dr. Christian Busch, Leiter Ressort Innovation des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, vom 17. Oktober 2024 antwortet Cla Semadeni mit Schreiben vom 24. Oktober 2024. Nachstehend findet man die Korrespondenz darüber.
Dübendorf, 26. Oktober 2024, Cla Semadeni
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Nachgeführt am 05.05.2024
Projekt Neubau Bundesbasis
Einsprache, abschliessende Stellungnahme
Mit Schreiben vom 18. April 2024 wurde dem Einsprechenden Cla Semadeni mitgeteilt, dass "unterdessen der Schriftwechsel abgeschlossen ist". Es wurde ihm die Gelegenheit geboten, zu den acht beigelegten Stellungnahmen "abschliessende Bemerkungen" bis spätestens 7. Mai 2024 einzureichen. Dies ist am 4. Mai 2024 geschehen.
Nachgeführt am 05.03.2024
Cla Semadeni ersuchte im Rahmen eines Hintergrundgesprächs vom 28. Juni 2023 um Zugang nach BGÖ
1. zum aktuell gültigen Musterbaurechtsvertrag und
2. zur aktuell gültigen Rahmenvereinbarung
zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Zürich.
Am 4. Januar 2024 stellte Cla Semadeni beim Beauftragten des EDÖB einen Schlichtungsantrag.
Am 1. März 2024 stellte der Öffentlichkeitsberater armasuisse die beiden Dokumente zu.
8 Monate dauerte das Ganze!
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Nachgeführt am 02.02.2024
Cla Semadeni ersucht in seinem Schreiben vom 2. Februar 2024 die Bundespräsidentin Viola Amherd, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement einzuschalten, um die mit der Fälscherei und Betrügerei im Umnutzungsprojekt des Militärflugplatzes Dübendorf zusammenhängenden Fragen klären.
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Nachgeführt am 06.01.2024
Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE-CH hat uns - nach Aufforderung des EDÖB - den Zugang zu den amtlichen Dokumenten der Vorprüfung des kantonalen Richtplans, Teilrevision "Gebietsentwicklung Flugplatzareals Dübendorf" gewährt. Es hat dazu die vier nachstehenden PDF-Dossiers zusammengestellt.
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Nachgeführt am 01.12.2023
Der Space Hub der Universität Zürich UHZ erbringt den Beweis, dass der Perimeter des kantonalen Gestaltungsplans Innovationspark Zürich IPZ auf dem Militärflugplatz Dübendorf weitgehend mit Pflanzen bedeckt sind, die Photosynthese betreiben. Von "weitgehend überbaut" kann keine Rede sein. Das Auge des Weltalls "Copernikus" ist unbestechlich!
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Nachgeführt am 25.10.2023
Kommentar zum Artikel der Redaktion vom 3.11.2023 in Form des nachstehenden Leserbriefes und der nachfolgenden Karten.
Quizfrage:
Wer kann behaupten, dass der Perimeter des kantonalen Gestaltungsplanes
tatsächlich "weitgehend überbaut" ist?
Bitte melden!
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Nachgeführt am 20.08.2023
Medienmitteilung vom 3. August 2023, Kommando Operationen - Luftwaffe
An einzelnen Tagen in den Monaten August bis September ist in der Region Zürich mit einem erhöhtem Flugverkehrsaufkommen und Flugbetrieb, unter anderem mit Kampfjets, ab dem Militärflugplatz Dübendorf zu rechnen. Es handelt sich um eine kurzfristige Erhöhung des Flugverkehrs.
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Nachgeführt am 30.04.2023
Laut Medienmitteilung vom 26. April 2023 hat der Bundesrat die Verordnung über Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) angepasst. Dank der Neuregelung "können sich einzelne aviatische Betriebe schon während der Übergangszeit - von militärisch zu zivil - ansiedeln und den Flugplatz nutzen". Der Trick dabei: die zivilen Such-, Rettung-, Zoll- und Polizeiflüge werden nicht mehr dem Kontingent von zivilen Flügen angerechnet. Die Folge dabei: "so verbleibt in Dübendorf ein Kontingent, das zivile Bewegungen für andere Zwecke zulässt - etwa für Testflüge bei Forschungsprojekten"und "löst eine aktuelle Herausforderung in Dübendorf", so der Bundesrat. Aus den Erläuterungen kann entnommen werden, dass er damit "dem politischen Wille der GS UVEK und VBS entspricht. Die Nomad Technics soll zumindest einen Teil dieses Zusatzkontigents für sich in Anspruch nehmen können". Nomad Aviation betreibt eine Charter- und Flugzeugmanagemnt-Flotte. Der Hauptsitz befindet sich in Zürich Kloten.
Kommentar
Der Bundesrat befolgt mit der Teilrevision der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) den "politischen Willen der GS (Generalsekretäre) UVEK und VBS". Das bedeutet, dass
der Bundesrat, die politische Verantwortung für die "Lex Nomad" (so werde ich die revidierte VIL künftig nennen) und für die Bevorzugung und die Bevorteilung einer
Unternehmung des Geschäftsluftverkehrs (Nomad Aviation Group) auf dem Militärflugplatz Dübendorf nicht übernehmen will. Dazu habe ich dem Bundesrat einen Brief geschrieben, der auch auf die
Kriminalität und Korruption und deren Folgen im Projekt des Innovationsparks Bezug nimmt.
Dübendorf, 30. April 2023
Cla Semadeni
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Mediencommuniqué:
Im Rahmen einer Ausbildungswoche der Lufttransportstaffel 4 ist mit erhöhtem militärischem Flugbetrieb auf dem Militärflugplatz Dübendorf zu rechnen. Die Einsätze finden von Montag, 21. August bis Freitag, 25. August 2023 während den ordentlichen Flugbetriebszeiten statt. Trainingsort ist, untere anderem, der Luftraum über dem Flugplatz Dübendorf.
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Am 24. August fand in Bern beim Eidgenössischen Datenschutz-und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB ein Schlichtungsverfahren "Cla Semadeni - armasuisse" statt. Diese endete mit einem Vergleich. Bis spätestens am 14. Oktober 2022
- hat armasuisse das Originaldokument der Baueingabe Umgebungsplan vom 21.12.2021 dem Antragsteller zuzustellen und
- führt armasuisse mit dem Antragsteller ein Hintergrundgespräch zum geltenden obligatorischen Baurechtsvertrag zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Zürich durchzuführen.
News (1. Oktober 2022)
mit Antwortschreiben
05. Februar 2022
Schreiben an Bundesrätin Karin Keller-Sutter
Militärflugplatz Dübendorf: organisierte Kriminalität
Bestätigung kantonaler Gestaltungsplan Innovationspark Zürich IPZ durch das Bundesgericht; "Ein Fall für die Strafjustiz": Eine Analyse der Folgen des Bundesgerichtsurteils
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29. März 2022
Persönliches Antwortschreiben von Bundesrätin Simonetta Sommaruga an Cla Semadeni
04. Februar 2022
Schreiben an Bundesrätin Simonetta Sommaruga
Militärflugplatz Dübendorf: Raum- und Richtplanung
Bestätigung kantonaler Gestaltungsplan Innovationspark Zürich IPZ durch das Bundesgericht; "Ein Fall für die Strafjustiz": Eine Analyse der Folgen des Bundesgerichtsurteils
03. Februar 2022
Schreiben an Bundesrat Ueli Maurer
Militärflugplatz Dübendorf: Schweizerischer Innovationspark (Umsetzung FIFG)
Bestätigung kantonaler Gestaltungsplan Innovationspark Zürich IPZ durch das Bundesgericht; "Ein Fall für die Strafjustiz": Eine Analyse der Folgen des Bundesgerichtsurteils
02. Februar 2022
Schreiben an Bundesrat Alain Berset
Militärflugplatz Dübendorf: Gutachten Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD (Umsetzung NHG)
Bestätigung kantonaler Gestaltungsplan Innovationspark Zürich IPZ durch das Bundesgericht; "Ein Fall für die Strafjustiz": Eine Analyse der Folgen des Bundesgerichtsentscheids
28. Februar 2022
Persönliches Antwortschreiben Bundesrat Guy Parmelin an Cla Semadeni
01. Februar 2022
Schreiben an Bundesrat Guy Parmelin
Militärflugplatz Dübendorf: Schweizerischer Innovationspark (Umsetzung FIFG)
Bestätigung kantonaler Gestaltungsplan Innovationspark Zürich IPZ durch das Bundesgericht; "Ein Fall für die Strafjustiz": Eine Analyse der Folgen des Bundesgerichtsurteils
04. Januar 2022
Schreiben an Bundesrätin Viola Amherd
Militärflugplatz Dübendorf: Grundeigentümerin Eidgenossenschaft, Verträge und Vereinbarungen
Bestätigung kantonaler Gestaltungsplan Innovationspark Zürich IPZ durch das Bundesgericht; "Ein Fall für die Strafjustiz": Eine Analyse der Folgen des Bundesgerichtsurteils
Nachgeführt am 2.2.2024
Der Präsident Cla Semadeni hat am 13. Juli 2023 im Rahmen des zweiten Schriftenwechsels zu den Eingaben in Sachen eine Stellungnahme abgegeben und diese am 28. Oktober 2023 und am 2. Februar 2024 ergänzt.
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