Kanton Zürich


Nachgeführt am 26.09.2024/CS

Falschbeurkundung

Baurechtsvertrag Etappe A1 (IPZ-ET A1 / Teilbereich A)

vom 7. Februar 2024

Korrespondenz mit Regierungsrätin Jacqueline Fehr

 

Am 7. Februar 2024 hat der Kanton Zürich als Baurechtsnehmer mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft als Grundeigentümerin einen beurkundeten Baurechtsvertrag für den "Baubereich Etappe A1 (IPZ-ET A1 / Teilbereich A) abgeschlossen. Es handelt sich um den ersten beurkundeten Vertrag, der sich auf das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation FIFG abstützt. Da dieses jedoch gemäss Artikel 33 (Unterstützungsmassnahmen und deren Voraussetzungen) FIFG für die Abgabe geeigneter Grundstücke des Bundes im Baurecht voraussetzt, dass die "raum- und zonenplanerischen Voraussetzungen für die zweckgebundene Nutzung der betroffenen Grundstücke zum Zeitpunkt des Bundesbeschlusses nach Artikel 32 Absatz 2 vollumfänglich erfüllt sind", muss vorliegend von einer Falschbeurkundung durch das Notariat und Grundbuchamt Dübendorf ausgegangen werden. Regierungsrätin Jacqueline Fehr, Direktorin der Justiz und des Innern des Kantons Zürich ist darüber informiert worden. Zudem wurde sie ersucht, entsprechend einzugreifen. Nachstehend findet man die Korrespondenz darüber.

 

Dübendorf, 7. September 2024, Cla Semadeni

 

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Schreiben Cla Semadeni vom 25. September 2024 an Regierungsrätin Jacqueline Fehr betreffend Falschbeurkundung
Der Antwortbrief reagiert auf das Schreiben von Dr. iur. RA David Rechsteiner an Cla Semadeni vom 10. September 2024
Schreiben an RR Jacqueline Fehr vom 25.9
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Schreiben Dr. iur. RA David Rechsteiner vom 10. September 2024 an Cla Semadeni betreffend Falschbeurkundung
Schreiben Dr.iur. RA David Rechsteiner v
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Schreiben Cla Semadeni vom 6. September 2024 an Regierungsrätin Jacqueline Fehr betreffend Falschbeurkundung des Baurechtsvertrages vom 7. Februar 2024
Schreiben Regierungsrätin J. Fehr vom 6.
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Schreiben Dr. iur. RA David Rechsteiner an Cla Semadeni vom 29. August 2024 betreffend sein Schreiben vom 5. August 2024
Schreiben D. Rechsteiner vom 29.08.2024.
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Scheiben Cla Semadeni an Regierungsrätin Jacqueline Fehr vom 5. August 2024 betreffen Falschbeurkundung Baurechtsvertrag vom 7. Februar 2024
Der Baurechtsvertrag betrifft den "Baubereich Etappe A1 (IPZ-ET A1 / Teilbereich A)"
Schreiben an Regierungsrätin Jacqueline
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Nachgeführt am 05.02.2024/CS

Anfrage von Kantonsrat Urs Dietschi:

Grundwasserschutz auf dem Militärflugplatz Dübendorf

KR-Nr. 381/2023

Antwort des Regierungsrates vom 24. Januar 2024

 

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Antwort des Regierungsrates zur 58. Anfrage von Kantonsrat Urs Dietschi zum "Grundwasserschutz auf dem Militärflugplatz Dübendorf"
KR-Nr. 381:2023 Kopie.pdf
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Grundwasserschutz auf dem Militärflugplatz Dübendorf, Anfrage von Kantonsrat Urs Dietschi (Grüne, Lindau) vom 20. November 2023
Anfrage KR Urs Dietschi Grundwasserschut
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Nachgeführt am 28.11.2023/CS

 

Amt für Raumentwicklung ZH: Sara Künzli wird neue Amtschefin

Screenshot Cla Semadeni 28.11.2023
Screenshot Cla Semadeni 28.11.2023

 

 

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Medienmitteilung vom 23.11.2023: Amt für Raumentwicklung ZH: Sara Künzli wird neue Amtschefin
Amt für Raumentwicklung: Sara Künzli wir
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Auszug aus dem Tätigkeitsbericht der Geschäftsprüfungskommission vom 2. März 2023

Die Geschäftsprüfungskommission schliesst mit dem Bericht vom 2. März 2023 über ihre Tätigkeit von März 2022 bis Februar 2023 (KR-Nr. 26/2023) ihre Prüfung zum Innovationspark ab.

 

Kommentar

 

Die Geschäftsprüfungskommission beschreibt in ihrem Bericht, wie sie dazu gekommen ist «den Aufbau des Innovationsparks Zürich prüferisch zu begleiten». Sie hat sich dabei nur zum Ziel gesetzt, «die Steuerung und das Controlling der für den Innovationspark zuständigen Stiftung durch den Kanton zu überprüfen». Mit der dem Projekt innewohnende organisierte, orchestrierte und dirigierte Kriminalität und Korruption hat sie sich nicht beschäftigt. Zudem hat sie sich damit zufriedengegeben, dass der Regierungsrat das Projektcontrolling und die Leistungsvereinbarung mit der Stiftung nach der Vornahme einer «breiten Auslegeordnung» und «Klärung der Rechtslage» einer Prüfung unterzogen hat. Aufschlussreich ist die Aussage, dass die GPK «das mit Vorlage 5819 vorgelegte Governance-Konzept nicht überprüft hat» und sie «ihre Prüfung zum Innovationspark mit dem vorliegenden Bericht abschliesst». Sie schiebt die Verantwortung für das weitere Geschehen expressis verbis auf die Spezialkommission ab, die der Kantonsrat mit Beschluss vom 4. Oktober 2021 eingesetzt hat. Dies hat jedoch ihre Arbeit abgeschlossen und hat sich aufgelöst. Fazit des Kommentators: statt die Kriminalität und Korruption parlamentarisch auszuschalten, ist diese nun abgesegnet. Die erhoffte Schubumkehr ist ausgeblieben. Die Chance ist verpasst. Der Skandal ist geblieben. 

 

Dübendorf, 14. März 2023

Cla Semadeni

 

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Kantonsrat: Tätigkeitsbericht der Geschäftsprüfungskommission vom 23. März 2023
Seite 19: Innovationspark Zürich
GPK KR Tätigkeitsbericht 3:2022-2:2023pd
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Auszug aus dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission über ihre Tätigkeit von März 2022 bis Februar 2023 (KR-Nr. 26/2023) vom 2. März 2023
Auszug aus dem Bericht der Geschäftsprüf
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Verpflichtungskredit von 97.45 Mio.                                                       für den Innovationspark Zürich IPZ

Am 28. November 2022 hat der Kantonsrat Zürich einen Verpflichtungskredit von 97.45 Mio. beschlossen. Mit dem Kredit sollen:

- der kantonale Gestaltungsplan Innovationspark Zürich umgesetzt werden

- die Baurechte vom Bund für die Teilgebiete A + B gemäss "Flight Plan" übernommen werden

- die Stiftung Innovationspark Zürich unterstützt werden.

 

  Das Governace-Konzept für die politische Steuerung (Quelle:  Antrag des Regierungsrates 5819 vom 6. April 2022)
Das Governace-Konzept für die politische Steuerung (Quelle: Antrag des Regierungsrates 5819 vom 6. April 2022)

Kommentar zum Kantonsratsbeschluss vom 28. November über den Verpflichtungskredit von 97.45 Mio. für den Aufstart des Innovationsparks Zürich IPZ  

 

Damit das Projekt des Innovationsparks Zürich IPZ (Teilgebiete A und B gemäss Synthesebericht) starten kann, sollen 100 Mio. Steuerfranken als Aufstartmassnahmen aufgewendet werden. Die Krediterteilung lässt den Schluss zu, dass ohne diese öffentlichen Steuermittel, der Innovationspark Zürich IPZ nicht realisiert würde. Die Wirtschaft investiert bekanntlich lieber in Projekte, deren Bedarf ausgewiesen ist und deren Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Beide Voraussetzungen sind vorliegend nicht gegeben. Es kommt dazu, dass die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD dem IPZ-Projekt die Bewilligungsfähigkeit abgesprochen hat. Analysiert man nun das oben dargestellte Governance-Konzept, so wird für jedermann klar, dass dem IPZ-Projekt - nebst der Kriminalität - auch die Korruption innewohnt. Ein klare und eindeutige Aussage. Diese Sachlage wird auch potentiellen Investoren und Mieter ins Auge fallen. Zusammen mit den gefälschten amtlichen Urkunden, die immer noch im IPZ-Spiel drin sind, sind das keine guten Aussichten für die Weiterentwicklung des Militärflugplatzes Dübendorf in Richtung zivile Nutzungen. Eine nachhaltige Gebietsentwicklung sieht anders aus.

 

Dübendorf, 3. März 2023

Cla Semadeni

 

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Teilrevision "Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf"  des kantonalen Richtplans

Am 5. Dezember 2022 hat der Kantonsrat Zürich folgende Beschlüsse über die Teilrevision des kantonalen Richtplans gefasst:

I. Die Teilrevision "Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf"  wird festgesetzt.

II. Vom Erläuterungsbericht wird Kenntnis genommen.

III. Vom Mitwirkungsbericht wird Kenntnis genommen

 

Kantonale Richtplanung, Teilrevision Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf, Richtplankarte: Neufestsetzung Siedlungsgebiet, Anpassung Perimeter Gebietsplanung, Piste und Flugplatzperimeter
Kantonale Richtplanung, Teilrevision Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf, Richtplankarte: Neufestsetzung Siedlungsgebiet, Anpassung Perimeter Gebietsplanung, Piste und Flugplatzperimeter

Kommentar zum Kantonsratsbeschluss vom 5. Dezember 2022 (kantonale Richtplanung, Teilrevision)

 

Der Kantonsrat hat mit der Teilrevision des kantonalen Richtplanes "Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf" einen weiteren raumplanerischen Entwicklungsschritt vorgenommen. Der Entscheid untersteht der Genehmigung des Bundesrates. Nachdem die Teilrevision  von den übergeordneten und behördenverbindlichen Festlegungen im Objektblatt des Sachplans Militär SPM abweicht, kann davon ausgegangen werden, dass die Teilrevision - wenn überhaupt - nur mit Vorbehalten genehmigt werden kann. Zudem hat der Kantonsrat die Chance verpasst, dem Projekt des Innovationsparks Zürich den Zahn der organisierten, orchestrierten und dirigierten Kriminalität und Korruption zu ziehen. Die gefälschten amtlichen Dokumente sind immer noch im Spiel. Schade. Irgendeinmal wird irgendjemand dies korrigieren müssen.  

 

Dübendorf, 28. Februar 2023

Cla Semadeni

 

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Protokoll des Kantonsrates (Ratssitzung vom 5. Dezember 2022): Teilrevision Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf
Protokoll KR KRIP 5.12.2022 pdf.pdf
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Geschäft des Kantonsrates 5821 mit Angaben über Ablaufschritte, Beteiligungen und Dokumente
Kantonsrat Zürich | Geschäfte | Teilrevi
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14. November 2022

Der Flugplatz Dübendorf als Lebensraum

Medienkonferenz vom 11. November 2022 mit

Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Späh Walker

André Ingold, Stadtpräsident Dübendorf und Vertreter Standortgemeinden Wangen-Brüttisellen/Volketswil

Roman Bächtold, Leiter Task-Force Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf

Gesamtkonzept "Freiraum, Natur & Umwelt, Landschaft" (Quelle Vokswirtschaftsdirektion, Screenshot PPP Medienkonferenz 11.11.2022)
Gesamtkonzept "Freiraum, Natur & Umwelt, Landschaft" (Quelle Vokswirtschaftsdirektion, Screenshot PPP Medienkonferenz 11.11.2022)

Kommentar zur Medienkonferenz "Der Flugplatz Dübendorf ls Lebensraum vom 11. November 20222

 

Es ist sehr erfreulich, dass unter der Marke "Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf" das Grün- und Freiraumkonzept für das Areal des Militärflugplatzes Dübendorf weiterentwickelt worden ist. Die beiden veröffentlichten Dokumente, nämlich die Präsentation sowie der zugehörige Bericht, lassen erkennen, dass das die Planungsarbeiten Fortschritte gemacht haben und dass die Planungsergebnisse innovativer, demokratischer und stadtverträglicher geworden sind. Das passt! Die Gebietsentwicklung ist jedoch immer noch vom Projekt des Innovationsparks IPZ, das als "kriminelles Projekt" entlarvt worden ist, geprägt und damit durch die "Kriminalität", die der Gebietsentwicklung innewohnt, handicapiert. Schade, dass die Chance verpasst worden ist. 

 

Dübendorf, 14. November 2022

Cla Semadeni

 

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Medienmitteilung "Weiterer Schritt in der Umsetzung des Syntheseberichts" vom 11. November 2022
Weiterer Schritt in der Umsetzung des Sy
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Freiraum, Natur & Umwelt, Landschaft: Broschüre "Der Flugplatz als Lebensraum", 1. Auflage, November 2022
Bezugsquelle Task-Force Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf, Neumühlequai 10, 8090 Zürich
Der-Flugplatz-Duebendorf-als-Lebensraum_
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Medienkonferenz "Der Flugplatz Dübendorf als Lebensraum" vom 11. November 2022
Präsentation anlässlich der Medienkonferenz vom 11. November 2022 mit
- Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh
- André Ingold, Stadtpräsident Dübendorf und Vertreter der Standortgemeinden Wangen-Brüttisellen und Volketswil
- Roman Bächtold, Leiter Task-Force Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf
Der-Flugplatz-Duebendorf-als-Lebensraum_
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5. September 2022

Brief an Ratspräsidium des Kantonsrates Zürich

und

Antwortschreiben Spezialkommission IPZ

Brief an das Ratspräsidium des Kantonsrates Zürich vom 27. Juni 2022 betreffend Kantonsratsvorlagen 5768, 5819, 5820 und 5821 (Innovationspark IPZ)

"Ich lasse Ihnen in der Beilage den Kurzbericht des 6. Feierabendgesprächs des Vereins IDEAFD vom 30. Juni 2022, in welchem die Ergebnisse des Anlasse zusammengefasst sind, sowie mein Einführungsreferat zur Kenntnisnahme zukommen. Den beiden Dokumenten können Sie entnehmen, dass die Kantonsratsvorlagen 5768, 5819, 5820 und 5821 mit falschen Urkunden verbunden sind. Es kann davon ausgegangen, dass das kriminelle Geschehen, das mit den Vorlagen in Zusammenhang steht, mit der Absicht geschehen ist, die Öffentlichkeit zum Vorteil und zur Bereicherung der IPZ-Realisatoren arglistig zu täuschen: Die vier Kantonsratsvorlagen sind ein «Fall für die Strafjustiz».

 

Nachdem das künftige Schicksal des Militärflugplatzes Dübendorf von Entscheiden des Kantonsrates zu den Beschlüssen des Regierungsrates vom 6. April 2022 abhängt, ersuchen wir Sie, die im Kurzbericht und Einführungsreferat festgehaltenen Sachverhalte und Anliegen in die Entscheidungsfindung der Spezialkommission und des Plenums einfliessen zu lassen und konsequenterweise von einer Zustimmung zu den Anträgen des Regierungsrates abzusehen".

Antwortschreiben Franziska Gasser, CO-Sekretärin Spezialkommission Innovationspark, vom 2. September 2022

"Sehr geehrter Herr Semadeni

Hiermit bestätigen wir, dass die Spezialkommission Innovationspark Ihr Schreiben vom 27. Juli lfd. Jahres betreffend "Projekt Innovationspark ..." samt den beiliegenden Unterlagen erhalten und zur Kenntnis genommen hat".

Kommentar zum Antwortschreiben der Spezialkommission Innovationspark

 

Es ist sehr erfreulich, dass der Brief an das Ratspräsidium vom 27. Juli 2021 der Spezialkommission Innovationspark weitergeleitet worden ist. Noch erfreulicher ist es, dass das vorberatende Gremium des Kantonsrates den Kurzbericht und das Einführungsreferat zum Thema "Erfolgsfaktoren Weiterentwicklung Militärflugplatz Dübendorf" erhalten und zur Kenntnis genommen hat. Damit ist die  Thematik der Kriminalität im Projekt des Innovationsparks Zürich IPZ auf allen drei stattlichen Ebenen Gemeinde, Region und Kanton formell platziert. Da auch amtliche Offizialdelikte von den Behörden der Staatsanwaltschaft zu melden sind, kann erwartet werden, dass dies auch im vorliegenden Fall geschehen ist oder noch wird. 

 

Dübendorf, 5. September 2022

Cla Semadeni

 

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Antwortschreiben Franziska Gasser, CO-Sekretärin Spezialkommission Innovationspark, vom 2. September 2022
Bestätigung Kenntnisnahme Schreiben vom
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Brief "falsche Urkunden" an das Ratspräsidium des Kantonsrates Zürich vom 27. Juni 2022, Kurzbericht 6. Feierabendgespräch vom 30. Juni 2022
Brief an KR 27.07.2022.pdf
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Zustellungskosten des Gerichtsentscheides

Staatliche Bereicherung und/oder Abstrafung?

Kommentar

Am 9. Mai 2022 ist eine Rechnung des Baurekursgerichtes ZH eingetroffen, in der Zustellungskosten von «sage und schreibe» CHF 640.00 für einen 8-seitigen Entscheid des Einzelrichters in Rechnung gestellt werden. Steht Wucherei und Abzockerei dahinter, oder sogar eine Straf- und Bereicherungsaktion? Wer weiss es? In jedem Fall wird die private Rekurrentschaft mit der Verrechnung überhöhter Zustellungskosten zugunsten des Staates geschädigt.

Schaut man sich die Umstände des Falles an, so muss man annehmen, dass die Rekurrentschaft dafür bezahlen muss, dass sie die organisierte, orchestrierte und dirigierte Kriminalität im Projekt des Innovationsparks Zürich und deren bauliche und nutzungsmässige Umsetzung  auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf aufgedeckt und dem Baurekursgericht ZH gegenüber sichtbar gemacht hat.

 

Dübendorf, 18. Mai 2022

Cla Semadeni

 

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9. Mai 2022

Rechnung Baurekursgericht des Kantons Zürich Nr. 2022.00733 in Sachen Walter und Margrith Mundt-Lötscher gegen Abteilung Hochbau der Stadt Dübendorf, Baudirektion Kanton Zürich & Stiftung Innovationspark Zürich (Baubewilligung bzw. strassenrechtliche und denkmalpflegerische Bewilligung für Änderung Zaun, Kat. Nr. 17535, Wangenstrasse

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Rechnung Baurekursgericht des Kantons Zürich Nr. 2022.00733
Rechnung BRGE 9.5.2022.pdf
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23. Februar 2022

Entscheid des Einzelrichters vom 23. Februar 2022 betreffend Verfügung der Abteilung Hochbau vom 27. Februar 2017 und Verfügung der Baudirektion Kanton Zürich BVV 17-0083 vom 20. Februar 2017; Baubewilligung bzw. strassenrechtliche und denkmalpflegerische Bewilligung für Änderung Zaun, Kat.-Nr. 17535, Wangenstrasse, Dübendorf

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Entscheid des Einzelrichters vom 23. Februar 2022 (G.-Nr. R3.2017.00179; BRGE III Nr. 0036/2022)
Entscheid BRGE Zaun 23.02.2022 Kopie.pdf
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Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf

Anträge des Regierungsrates vom 6. April 2022

Kommentar zur Medienkonferenz des Regierungsrates vom 13. April 2022

 

Der Regierungsrat hat am 13. April 2022 zum einer Medienkonferenz eingeladen und diese mit "Regierungsrat lanciert Diskussion über die Zukunft des Flugplatzes Dübendorf". Dass eine Phase der öffentlichen Diskussion der neuen Beschlüsse des Regierungsrates über die Zukunft des Militärflugplatzes und seine Einbettung in die räumliche Entwicklung der Anrainergemeinden eingeläutet wird, ist sehr erfreulich. Der Verein "IDEA Flugplatz Dübendorf" hat den Ball aufgenommen und führt am 30 Juni 2022 ein weiteres öffentliches Feierabendgespräch durch. Thema "Erfolgsfaktoren der Weiterentwicklung des Militärflugplatzes Dübendorf" durch. Am Anlass soll über die neuesten Entwicklungen auf Stufe Master- und Richtplanung von Kanton und Region informiert werden. Der Neustart soll kritisch-konstruktiv beleuchtet werden und und anhand der erkannten Erfolgsfaktoren zur Diskussion gestellt werden. Weitere Informationen finden sich unter Aktuelles/Feierabendgespräche

 

Dübendorf, 20. Juni 2022

Cla Semadeni

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Antrag des Regierungsrates vom 6. April 2022 zur kantonalen Richtplanung

5821

Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision "Gebietsplanung Flugplatzareal Dübendorf" des kantonalen Richtplans:

1. Die Teilrevision "Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf" des kantonalen Richtplans wird festgesetzt.

2. Vom Erläuterungsbericht wird Kenntnis genommen.

3. Vom Mitbericht wird Kenntnis genommen.

4. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.

5. Mitteilung an den Regierungsrat

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Teilrevision KRIP "Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf"
5821_Teilrevision_Gebietsentwicklung Flu
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Antrag des Regierungsrates zur Teilrevision des kantonalen Richtplanes "Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf"

5821

Antrag des Regierungsrates vom 6. April 2022

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Text und Karte, Antrag des Regierungsrates zur Teilrevision des kantonalen Richtplanes "Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf" 5821
antrag_rr_richtplantext_5821 Kopie.pdf
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Erläuterungsbericht zur Teilrevision "Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf" des kantonalen Richtplans

5821

Antrag des Regierungsrates vom 6. April 2022

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Erläuterungsbericht Revision KRIP
Erlaeuterungsbericht_RPP21_Innopark.pdf
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Mitwirkungsbericht der Teilrevision "Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf" des kantonalen Richtplans

5821

Antrag des Regierungsrates vom 6. April 2022

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Mitwirkungsbericht Revision KRIP
Mitwirkungsbericht_RPP21_Innopark.pdf
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Antrag des Regierungsrates vom 6. April 2022

5819

Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Verpflichtungskredits für den Innovationspark Zürich (Teilgebiete A und B gemäss Synthesebericht)

(Fr. 97'450'000)

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Verpflichtungskredit (Fr. 97'450'000)
5819_Bewillig_Verpflichtungskredit_Innov
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Antrag des Regierungsrates vom 6. April 2022

5820

Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Verpflichtungskredits für die Planung der Umsetzung des Konzepts "Aviatik Flugplatz Dübendorf" (Fr. 8'200'000)

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Planungskredit (Fr. 8'200'000)
5820_Planungskredits Aviatik Flugplatz D
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Regierungsratsbeschluss Nr. 567/2022 vom 6. April 2022

Rahmenvertrag Innovationspark Zürich zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Zürich (Genehmigung und Ermächtigung)

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Rahmenvertrag Innovationspark Zürich IPZ
RRB-2022-0567 Kopie.pdf
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Regierungsratsbeschluss Nr. 568/2022 vom 6. April 2022

Konzept für die Governance des Innovationsparks Zürich und Governance-Vereinbarung zwischen Kanton Zürich und der Stiftung Innovationspark Zürich (Genehmigung und Ermächtigung)

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Governance Innovationspark Zürich IPZ
RRB-2022-0568 Kopie.pdf
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Öffentliche Ausschreibung Groberschliessung «Parkway»

Projektkonzept Groberschliessung Innovationspark Zürich IPZ «Parkway» | Quelle: Baudirektion Kanton Zürich
Projektkonzept Groberschliessung Innovationspark Zürich IPZ «Parkway» | Quelle: Baudirektion Kanton Zürich

Der Präsident Cla Semadeni hat am 27. Dezember 2020 gegen die Ausschreibung des Dienstleistungsauftrages «Groberschliessung Innovationspark Parkway, Dübendorf, Projektnummer 84S-81179, Auftraggeber Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt», Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich erhoben. Dieses ist mit Entscheid vom 12. Januar 2021 auf die Beschwerde nicht eingetreten

 

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12. Januar 2021

Verfügung der Einzelrichterin des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich betreffend Submission vom 12. Januar 2021 

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Verfügung der Einzelrichterin des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich
vom 12. Januar 2021
Verfügung Verwaltungsgericht.pdf
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 27. Dezember 2020

Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich betreffend die Ausschreibung des Dienstleistungsauftrages «Groberschliessung Innovationspark Parkway, Dübendorf, Projektnummer 84S-81179, Auftraggeber Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt 30. April 2021» (Cla Semadeni)

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Parkway Beschwerde
vom 27. Dezember 2020
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Kontakt:

Cla Semadeni

Vereinspräsident

Sunnhaldenstrasse 26D

8600 Dübendorf

cla.semadeni@bluewin.ch