News / Feierabendgespräche
nachgeführt am 22.11.2024/CS
12. Feierabendgespräch
"Was bringt die RPG-2-Revision der künftigen Entwicklung des Militärflugplatzes Dübendorf"
Ergebnisbericht
12. Feierabendgespräch des Vereins IDEAFD
Am 5. November 2024 hat das 12. Feierabendgespräch im Saal "Aquarium" des Restaurants Hecht in Dübendorf stattgefunden. Der Anlass war dem Thema "Was bringt die RPG-2-Revision der Gebietsentwicklung Militärflugplatz Dübendorf" gewidmet. Frau Elena Strozzi, Geschäftsführerin "Landschaftsinitiative" und Verantwortliche "Raumplanung Pro Natura" hat in das Thema eingeführt. Sie hat mit ihrem Referat aufgezeigt,
- wie die
RPG-2-Revision als Gegenvorschlag zur "Landschaftsinitiative" zustande gekommen ist,
- welche
RPG-Bestimmungen vom Parlament am 29. September 2023 neu beschlossen worden sind und
- welche Bedeutung die
neuen RPG-Vorschriften auf das Bauen ausserhalb der Bauzonen im Allgemeinen und auf dem Militärflugplatz Dübendorf im
Speziellen haben können.
Anschliessend hat ein von Cla Semadeni moderiertes "Gespräch im Plenum" stattgefunden. Der Informations- und Meinungsaustausch war sehr intensiv. Dabei zeigte es sich, dass noch viele offene Fragen über die Bedeutung der RPG-2-Revision bestehen, vor allem auch solange die neuen Bestimmungen der Verordnung RPV sowie die kantonalen Richtlinien zur Richtplanung nicht erlassen worden sind. Klarheit herrschte jedoch darüber, dass das Areal des Militärflugplatzes Dübendorf weitgehend in der Landwirtschaftszone liegt und deshalb als Nichtbaugebiet gilt. Inwieweit der Perimeter des kantonalen Gestaltungsplans "Innovationspark Zürich, Hubstandort Dübendorf" mit der Verfügung der kantonalen Baudirektion zur Bauzone geworden ist, ist stark angezweifelt worden. Klarheit herrschte darüber, dass das Gebiet ausserhalb des Perimeters des Gestaltungsplanes des geplanten Innovationsparks nach RPG als Nichtbauzone gilt. Fazit: Der RPG-2-Revision wird für die Weiterentwicklung des Areales des Militärflugplatzes Dübendorf bzw. des Innovationsparks Zürich, Hubstandort Dübendorf, eine grosse Bedeutung zu zumessen sein. Die Tagungsergebnisse werden in einem zusammenfassenden Schlussbericht auf www.ideafd.ch veröffentlicht werden.
Dübendorf, 6. November 2024
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Literatur/Materialien
nachgeführt am 16.10.2023/CS
11. Feierabendgespräch Militärflugplatz Dübendorf
"Wohltat oder Schandtat: eine Bilanz"
Ergebnisbericht
Der Verein IDEA zieht Bilanz: Kurzbericht über das 11. Feierabendgespräch erschienen
Am 14. September 2023 fand das 11. Feierabendgespräch im Saal des Restaurants Hecht in Dübendorf statt. Es war dem 5-Jahresjubiläum gewidmet. Thema: die Geschehnisse rund um den Militärflugplatz Dübendorf: «Wohltat oder Schandtat – eine Bilanz». Die Veranstaltung war öffentlich. Durch den Anlass führte Cla Semadeni, Vereinspräsident.
Einleitend wurde über aktuelle Vorgänge informiert: In einem Hintergrundgespräch in Bern hat armasuisse Immobilien informiert, dass die bisherigen Verträge zwischen Bund und Kanton ZH nicht mehr gültig sind und dass die bisherigen Regelungen und Pläne angepasst werden müssen. Der Gemeinderat Dübendorf hat anfangs September das Postulat «Massnahmen für eine rasche Realisierung der Glattalbahn-Verlängerung» an den Stadtrat überwiesen. Der Gemeinderat will offensichtlich in Sachen Innovationspark und Gebietsentwicklung mitentscheiden. Das ist positiv: «demokratisch, innovativ und stadtverträglich». Die massiven Verkehrsprobleme, die der Innovationspark auslöst, sollen vermieden werden. Das Neubauprojekt «Bundesbasis» steckt seit 2 Jahren im Plangenehmigungsverfahren. Die acht Einsprechenden, darunter die drei Standortgemeinden, wurden zum zweiten Schriftenwechsel eingeladen. Die Stellungnahmen der Vereinsexponenten sind auf der Vereinswebsite www.ideafd.ch aufgeschaltet. Aus dem Strategiebericht 2023 des Armeechefs kann entnommen werden, dass die Armee künftig die alten Militärflugplätze wieder nutzen will, genauso wie zivile Flugplätze und improvisierte Pisten. Im Moment ist offen, inwieweit Dübendorf von der Vorwärtsstrategie im VBS betroffen ist.
Ein ausgiebiges Einführungsreferat lieferte wiederum die Grundinformationen zum Gespräch im Plenum. Der Referent kam anfangs auf die Methodik zu sprechen, die hinter der Bilanzierung der Geschehnisse auf dem Militärflugplatz Dübendorf unter dem Gesichtspunkt «Wohltat oder Schandtat» seit dem Jahre 2015 steht. Dabei fokussierte er seine Ausführungen auf sieben ausgewählte Schlüsselthemen. Er zeigte auf, dass in jedem dieser Themenfelder sowohl die «Wohltat» als auch die «Schandtat» steckt. Konkret bedeutet dies, dass die Schandtat die Wohltat bedingt und begründet, dass die Schandtat der Realisierung der zivilen Neubauten entgegensteht und dass solange die Schandtat nicht ausgemerzt ist, der Innovationspark eine Utopie bleibt.
Im Garten des Restaurants Hecht wurde anschliessend auf das Jubiläum und auf die Feierabendgespräche angestossen. Ein schöner Ausklang in guter Stimmung.
Dübendorf, 19. Oktober 2023
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nachgeführt am 25.06.2023/CS
Kurzreferat am Nachcarlimahl der Zunft zur Schneidern Zürich
Militärflugplatz Dübendorf: "Ein weltweites Unikat"
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nachgeführt am 09.05.2023/CS
Klarstellung
In Zusammenhang mit dem 10. Feierabendgespräch (siehe unten) stellt der organisierende Verein IDEA Flugplatz Dübendorf auf Verlangen von Burkhard Huber, klar,
- dass das Bild mit Zitat, das in der Einladung vom 15.4 2023 verwendet worden ist, ohne Wissen und ohne Einverständnis von Burkhard Huber verwendet worden ist,
- dass Burkhard Huber kein Mitglied des Vereins IDEA Flugplatz Dübendorf ist und mit diesem auch nicht in Verbindung steht und
- dass Burkhard Huber am 10. Feierabendgespräch in keiner Weise beteiligt ist und auch kleine Rolle hat.
Die Einladung vom 25.04.2023 mit dem Bild von Burkhard Huber ist ersetzt worden mit der Einladung vom 09.05.2023
Dübendorf, 09. Mai 2023
Cla Semadeni
nachgeführt am 17.06.2023/CS
10. Feierabendgespräch Militärflugplatz Dübendorf
"Aviatik-Konzepte"
Ergebnisbericht
A Zielsetzung:
Am 15. Juni 2023 fand das 10. Feierabendgespräch zu den angedachten Aviatik-Konzepten auf dem Militärflugplatz Dübendorf statt. Der Veranstalter, der Verein
"IDEA Flugplatz Dübendorf", hatte sich vier Tagungsziele gesetzt:
B Vorgeschichte
In seinem Einführungsreferat kam der Referent zuerst auf die Vorgeschichte im Zeitraum 1990 bis 2015 zu sprechen. Er machte dabei deutlich, dass Bund, Kanton, Region und Standortgemeinden in
diesem Zeitraum nicht im Gleichschritt marschiert sind, sondern vielmehr gegensätzliche Positionen eingenommen haben sowie unterschiedliche Vorstellungen und Interessen über die Zukunft des
Militärflugplatzes vertreten haben. Dabei zeigte er auch die Kehrtwendung des Regierungsrates auf, der bis im Jahre 2013 noch "dezidiert gegen die zivil- und militäraviatische
Nutzung" des Areales war. Im 2014 war bereits "Alles paletti" und das "aviatische Menü" gegessen.. Die Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) konnte starten und in der
Öffentlichkeit verbreitern, dass Bund und Kanton, zusammen mit den Standortgemeionden, sich auf das "Dreifachnutzungskonzept" des Bundesrates geeinigt hätten und dass diese
Nutzungen RPG-konform aufeinander abgestimmt seien.
C Aviatik-Konzepte
Der Referent behandelte in seinen Ausführungen die nachstehenden sechs Aviatik-Konzepte:
D Gespräch im Plenum und Schlussfolgerungen
Die aviatische Zukunft des Militärflugplatzes Dübendorf ist seit anfangs 2023 wieder offen. Die Beschlüsse des Kantonsrates Zürich vom 28. November 2023 und vom 5. Dezember 2023 bedeuten einen eigentlichen aviatischen Neubeginn auf ungesicherter Grundlage. Das Konzept sieht ein international ausgerichtetes "Forschung-, Test- und Werkflugplatz der Luft- und Raumfahrt" vor. Diese geplante aviatische Neuanlage ist mit keinem der Vorgängerkonzepte vergleichbar. Über das Ergebnis des Umsetzungsprojektes wird der Kantonsrat Zürich noch einmal befinden können. Das Plenum bewertete das Konzept "Kanton Zürich" als einen Versuch, eine aviatische Kompromisslösung zu finden. Es stellte jedoch fest, dass im kantonalen Aviatik-Konzept viele noch zu klärende Fragen offen gehalten sind. Dass der Bundesrat die vorzeitige Ansiedlung der Firma Nomad Technics AG, einer Betreiberin von Businessjets in Kloten, zulassen will, wurde als Indiz gedeutet, dass die "vierte Piste von Kloten" noch nicht vom Tisch ist. Im Gegenteil, es sollen Präjudizien geschaffen werden, damit auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf der Geschäftsflugverkehr Fuss fassen kann. Der Salamitaktik sei Dank.
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nachgeführt am 15.05.2023/CS
Trinkwasserversorgung in Dübendorf und im Glattal in Gefahr - Innovationspark: Weichen auf Zerstörung des Grundwassers gestellt
Am 30. März 2023 fand das 9. Feierabendgespräch zur Weiterentwicklung des Areales des Militärflugplatzes Dübendorf statt. Zur Diskussion stand die Frage, inwieweit der Innovationspark die beiden oberen Grundwasserleiter gefährdet und damit die Trinkwasserversorgung Dübendorfs in Gefahr bringt. Jürg Allemann, Vereinsmitglied, führte in das Thema ein. Er beleuchtete in seinem Referat die Beurteilungsgrundlagen über die Entstehung des Grundwassers, über die Spielregeln des Grundwasserschutzes, über die bedrohten Grundwasserfassungen der Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf WVD sowie über die geplanten baulichen Eingriffe in den Wasserhaushalt anhand der öffentlich zugänglichen Dokumente. Bekannte bauliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des kantonalen Gestaltungsplanes und dem «Flight Plan» sind Pfahlgründungen, Aufschüttungen und Abgrabungen, Gewässerrevitalisierungen, Versickerungs- und Hochwasserschutzmassnahmen, Regenwassermanagement und vieles der Dinge mehr. Thomas Winter zeigte in seinem bebilderten Votum auf, dass die Eingriffe für die Erschliessung und die Bebauung des Areales in der Grundwasserschutzzone Au und in den Schutzzonen der Trinkwasserfassungen «Eglishölzli», «Stiegenhof» und «Widacher» negative Auswirkungen auf die Grundwasserströme bis ins untere Glattal haben wird.
Der Referent kam im Einführungsreferat zum Schluss, dass «die Position der zuständigen Stellen klar ist: Die Grundwasserleitern haben überregionale Bedeutung und sind gesetzlich geschützt. Sie sind - auch nach dem rechtsverbindlichen Vorsorgeprinzip – auch noch zu schützen, wo noch keine Schutzmassnahmen (z.B. Zuflussbereiche) getroffen worden sind. Und sie sind - auch für nachfolgende Generationen – in qualitativer und quantitativer Hinsicht ungeschmälert und unverschmutzt zu erhalten.». Von diesen Spielregeln sind weder das staatliche Groberschliessungsprojekt «Parkway» noch das «HRS-Entwicklungsprojekt» mit der Trägerschaft, den Investoren und den Betreibern ausgenommen. Ob lokale, regionale, kantonale oder nationale Interessen im Spiel sind, spielt keine Rolle. Alle militärischen und zivile Bauvorhaben sind nach Verfassung und Gesetz gleich zu behandeln. Auch Vertragsrecht vermag diesen Grundsatz nicht ausser Kraft zu setzen. Der Umweltverträglichkeitsbericht (PÖYRY, Stand 23.11.2015) zeigt die diesbezüglich verbindlichen Schranken auf. Pfahlgründungen in den Grundwasserleitern sind nicht bewilligungsfähig.<
Schlussfolgerungen aus Sicht der Bevölkerung und Stimmbürgerschaft
Das 9. Feierabendgespräch hat bestätigt, dass das Projekt der Transformation des Militärflugplatzes Dübendorf mittels des vorliegenden Projektes des Innovationsparks Zürich IPZ auf dem Holzweg ist. Die zu erwartenden Auswirkungen auf den Wasserhaushalt des Gesamtareales sowie auf das Grundwasser, das zur Trinkwasserversorgung der Stadt Dübendorf genutzt wird, sind beträchtlich und inakzeptabel. Es kommt dazu, dass die negativen Auswirkungen regional ins untere Glattal ausstrahlen. Dass im Plan B der Regierung des Kantons Zürich - auch "Flight Plan" genannt, die Grundwasserfassung Eglishölzli für die Trinkwasserversorgung stillschweigend ausser Betrieb genommen werden soll, ist ein Affront sondergleichen gegenüber der Bevölkerung und Stimmbürgerschaft von Dübendorf. Statt das geschützte Trinkwasserpotential zu erhalten und das "Trinkwasser-ist-Leben" nach den massgebenden Gewässerschutzbestimmungen vor Beeinträchtigung und Verschmälerung zu schützen, wird es zerstört und dem IPZ-Projekt geopfert. Und dies trotz gegenteiligen Versprechens des Regierungsrates des Kantons Zürich, das er im Rahmen der Beantwortung der Anfrage von Kantonsrat Urs Dietschi, Lindau, vom 19. November 2014 abgegeben hat. Erstaunlich, dass die Stadt Dübendorf dieses planungsrechtliche Vorgehen sachlich und politisch zulässt. Erstaunlich ist auch, dass die politischen Parteien das Vorgehen der Projektverantwortlichen sogar unterstützen und bereit sind, die Grundwasserfassung Eglishölzli zu opfern. Der noch abzuschliessende Erschliessungsvertrag lässt grüssen. Hat hierzu das Volk das letzte Wort?
Die Frage, ob die Trinkwasserversorgung gefährdet ist, muss leider bejaht werden. Mit der Aufschaltung des vorliegenden Ergebnisbericht zum 9. Feierabendgespräch auf die Vereins-Website www.ideafd.ch wird diese Tatsache, die bisher der Bevölkerung und dem Stimmvolk verschwiegen worden ist, öffentlich gemacht. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Behörden und politischen Parteien in den Standortgemeinden des Militärflugplatzes Dübendorf der brisanten Thematik annehmen. Die Trinkwasserversorgung mit Grundwasser durch die Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf (WVD) hat Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Firma HRS als Totalunternehmerin des Innovationsparks Zürich IPZ und als Stakeholder des "Flight Plans".
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Cla Semadeni hat für die Vorstandssitzung des Vereins VFSN (Flugschneise Süd - NEIN)vom 16. Januar 2023 ein Inputpapier zur Weiterentwicklung des Militärflugplatzes Dübendorf aus Sicht der zivilen Aviatik verfasst.
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Im Dezember 2022 ist das Themenheft von Hochparterre "Dübendorf wächst" erschienen. Die Zukunft des Militärflugplatzes Dübendorf mit dem kriminellen Projekt des Innovationsparks Zürich IPZ ist darin ebenfalls thematisiert.
Die Verfasserin des Kapitels "Forschung auf dem Flugfeld", die freischaffende Journalistin Gabriela Neuhaus von Offroad Reports GmbH, hat in diesem Beitrag auch ein Interview mit Cla Semadeni, Vereinspräsident IDEA Flugplatz Dübendorf, eingearbeitet. Die Journalistin war am 5.8.2022 mit ihrer Interviewanfrage über die Zukunft des Flugplatzes Dübendorf an ihn gelangt: (Zitat) "Gerne würde ich darin Ihre Stellungnahme zum Bundesgerichtsentscheid vom letzten Dezember einbauen, insbesondere aber auch die Bewertung - Kritik und Hoffnung - der weiteren Entwicklung (modifizierte Kreditanträge, Synthesebericht, Diskussion Zukunft Aviatik...)."
Zur Vorbereitung des Interviews hat Cla Semadeni ein Input-Papier verfasst:
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Am 23. Dezember 2022 berichtet der Glattaler/Volketswiler auf der Titelseite, dass (Zitat) "das Fliegermuseum in letzter Sekunde gerettet worden ist". Die Parteien, so die Mitteilung, haben sich geeinigt. (Zitat) "Finanziell und im Management gibt es Änderungen". Basis der Einigung ist ein neuer Mietvertrag mit armasuisse Immobilien. Bis dato sind das Fliegermuseum und das Air Force Center Baurechtsnehmer gewesen. Für Cla Semadeni, Präsident des Vereins IDEA Flugplatz Dübendorf, ist dies ein Abstieg - Mieter statt Eigentümer - bzw. ein schlechter fauler Kompromiss, der Folge der Rahmenvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist. Die obligatorischen Baurechte hat der Kanton Zürich mit Zustimmung des Stadtrates Dübendorf als Standortgemeinde erworben. Na Bravo! Nur vorerst gerettet!
Am 18. November 2022 hat der Glattaler/Volketswiler auf der Titelseite darüber berichtet, dass dem Fliegermuseum Dübendorf das Aus droht. Die Headline (Zitat): "Ab Januar will der Bund alle Events im und um das Fliegermuseum in Dübendorf selber bewilligen und abrechnen. Dies bedroht die Existenz des Museums, denn somit fehlen dem für den Betrieb zuständigen Verein wichtige Einnahmen. Für Dübendorfs Stadtpräsident André Ingold wäre eine Schliessung eine Katastrophe".
Cla Semadeni, Präsident des Vereins IDEA Flugplatz Dübendorf hat dazu einen Leserbrief verfasst. In diesem wird darauf hingewiesen, dass der Ausgangspunkt der Bedrohungssituation das Projekt des Innovationsparks Zürich IPZ auf dem Militärflugplatz Dübendorf ist. Und dieses kantonale Projekt wird bekanntlich vom Stadtrat Dübendorf von Beginn an einschränkungslos unterstützt und mit Steuermitteln gefördert.
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Ergebnisbericht
Der Verein IDEA Flugplatz Dübendorf hat am Donnerstag, den 1. Dezember 2022, das 8. Feierabendgespräch zur Gebietsentwicklung des Militärflugplatzes Dübendorf durchgeführt. Der Anlass war öffentlich. Thema war der «Politikskandal Innovationspark Zürich IPZ». Das Projekt des Innovationsparks Zürich IPZ ist ein politisches Projekt, dem gefälschte amtliche Dokumente zugrunde liegen, mit denen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger arglistig getäuscht und ihrer politischen Rechte beraubt werden. Dies gilt sowohl auf kantonaler wie auch auf kommunaler Ebene. Die betreffenden Dokumente sind nach wie vor in Kraft und haben auch in den «Flight Plan» Eingang gefunden. Gestützt darauf werden zudem baurechtliche Bewilligungen erteilt und Nutzungsänderungen auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf vorgenommen. Ist dies alles nicht ein veritabler behördlicher Politikskandal?
Seit dem 11. Dezember 2022 liegt der Ergebnisbericht in Form eines Kurzberichtes vor. Darin sind die Beschlüsse des Kantonsrates vom 28. November 2022 und 5. Dezember 2022 eingearbeitet.
Am 8. Feierabendgespräch ist im Saal des Restaurant Hecht in Dübendorf darüber diskutiert worden, was es bedeutet:
- Wenn der Masterplan nicht existiert, der im 2015 im kantonalen Richtplan festgesetzt worden ist.
- Wenn ein kantonaler Gestaltungsplan verfügt wird, dem ein Bauprojekt zugrunde liegt, der durch die höchste Fachinstanz des Bundes aufgrund des eidgenössischen Natur- und Heimatschutzgesetzes
als nicht bewilligungsfähig beurteilt worden ist.
- Wenn im «Flight Plan» verschwiegen wird, dass im Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege EKD vom 3. März 2015 für das Areal des Militärflugplatzes Dübendorf (Zitat)
«insgesamt eine sehr hohe Schutzwürdigkeit von mindestens nationaler Bedeutung» festgestellt worden ist und dass «das kulturhistorische bedeutende Ensemble ungeschmälert zu erhalten
ist».
- Wenn behördenseits unterlassen wird darüber aufzuklären, dass das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation FIFG verlangt, dass für die Abgabe von Bundesgrundeigentum
(Zitat) «die raum- und zonenplanerischen Voraussetzungen für die zweckgebundene Nutzung der betroffenen Grundstücke zum Zeitpunkt des Bundesbeschlusses nach Art. 32 Absatz 2 vollumfänglich
erfüllt sind». Es ist offensichtlich, dass im 2016 diese gesetzliche Voraussetzung nicht erfüllt ist, sonst müsste ja nicht noch die Groberschliessung «Parkway» projektiert
werden.
- Wenn bundesgerichtlich festgestellt wird, dass das Gebiet des Innovationsparks von 70 Hektaren (Zitat) "weitgehend überbaut" ist, obwohl das Gebiet gar nicht eingezont und erschlossen
ist.
- Wenn von der Politik unterschlagen wird, dass immer noch das vom Bundesrat beschlossene Objektblatt des Sachplans Militär SPM mit zwei Betriebsvarianten behördenverbindlich festgelegt
ist.
- Wenn vom Stadtrat Dübendorf suggeriert wird, dass ein Objektblatt für ein ziviles Flugfeld im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt SIL besteht, obwohl der Bundesrat den SIL-Prozess abgebrochen hat
und noch kein Objektblatt des «Flight Plan» sachplanerisch - auch nicht im Entwurf - vorliegt.
- Wenn in der Landwirtschaftszone neue nichtlandwirtschaftliche Nutzungen bewilligt oder zugelassen werden, die weder zonenkonform noch standortgebunden sind.
Es war das Ziel, Antworten auf diese Fragen zu erarbeiten, damit die Öffentlichkeit sich über das Geschehen auf dem Grundstück der Schweizerischen Eidgenossenschaft informieren kann und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die planerischen Vorgänge auf und mit dem Militärflugplatz Dübendorf sensibilisiert werden. Ist dies der Fall, kann erwartet werden, dass die gefälschten und falschen Dokumente aus dem Verkehr gezogen werden. Ist dies der Fall, ist auch der Angriff auf die direkte Demokratie abgewehrt.
Der Anlass hat sich nicht nur an die Vereinsmitglieder gerichtet. Erwünscht war auch die Mitwirkung der Teilnehmenden der sieben vorangehenden Feierabendgespräche. Besonders angesprochen waren die politischen Parteien und ihre Entscheidungsträger, die in den Parlamenten und Exekutiven über die Weiterentwicklung des Militärflugplatzes Dübendorf formell und materiell zu entscheiden haben. Eingeladen waren auch die Exponenten der raumbezogenen Fachwelt, die als Fachexperten und Auftragnehmer in der Verantwortung für die Art und Weise der Agglomerationsentwicklung und für die Lebensqualität im Glattal stehen.
Am 12. Februar 2023 finden die Wahlen für den Kantonsrat und den Regierungsrat des Kantons Zürich statt. Der Anlass fand folglich beim Austrat des Wahlkampfes statt. Zudem fasste der Kantonsrat Ende November/anfangs Dezember über folgende Vorlagen Beschluss:
- Kenntnisnahme Synthesebericht
- Bewilligung Verpflichtungskredit von Fr. 97.45 Mio. (Umsetzung Innovationspark Zürich IPZ)
- Bewilligung Planungskredit von 8.2 Mio. (Machbarkeit/Vorprojekt Bau und Betrieb ziviles Flugfeld)
- Festsetzung Teilrevision kantonaler Richtplan (Gebietsentwicklung Areal Militärflugplatz Dübendorf).
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Kurzbericht
Am 8. September 2022 hat das 7. Feierabendgespräch zum Thema "Weiterentwicklung des Militärflugplatzes Dübendorf als klimaneutrale Landreserve" im Saal Restaurant Hecht in Dübendorf stattgefunden. Bekanntlich ist ein Paradigmenwechsel in der Stadtentwicklung verlangt: Siehe Interview von Beat Metzler (Journalist) mit Peter Stünzi (ehemaliger Amtsdirektor Grün Stadt Zürich) im Tages Anzeiger vom 25. Juli 2022 «Seit 35 Jahren weiss Zürich, dass die Hitze ein Problem ist. Zuerst kommen Grün und Blau, erst danach Schwarz und Grau. Stadtgestaltung soll von der Landschaft her entwickelt werden».
Der Anlass begann mit einem Einführungsreferat von Cordula Weber, StadtLandschaft GmbH, Zürich, über die "Herausforderungen der Klimaadaption in der Siedlungsentwicklung". Die Fachreferentin konnte aus dem Vollen schöpfen: Sie hat im Auftrage des Bundes Schweizer Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen BSLA das Positionspapier "Klimaangepasste Siedlungsentwicklung" verfasst. Frau Weber verfügt über langjährige Erfahrungen in der Freiraum- und Grünplanung und ist in verschiedensten Projekten, in denen spezialisiertes Know-how über klimaangepasste Siedlung- und Projektentwicklung verlangt ist, involviert. Mehr zum Expertenwissen und Engagement auf der Website www.stadtlandschaft.ch.
Der Verein IDEA Flugplatz Dübendorf hat das Tagungsthema gewählt, weil das Konzept des «Flight Plans» und die darauf gestützten bisherigen Pläne von Bund, Kanton, Region und Gemeinden dem gegenteiligen Grundsatz: "Zuerst kommen Schwarz und Grau, erst danach das Grün und Blau" folgen. Die aktuelle Teilrevision «GEFD» (Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf) des regionalen Richtplanes der Zürcher Planungsgruppe Glattal ZPG belegt dies eindrücklich. Mit der Revision (Stand Mitwirkungsauflage) strebt die ZPG an, das gültige Landwirtschaftsgebiet, das Nichtbauland ist, durch Gebiete für Hochhäuser und Bauten mit hoher baulicher Dichte abzulösen, wie dies im Stadtquartier Hochbord in Dübendorf zu beobachten ist, das sich zu einem hitzebelastenden Hotspot entwickelt.
Will das die Bevölkerung? Wann kann die Bevölkerung über diese Absichten abstimmen? Oder darf die Bevölkerung darüber gar nicht abstimmen? Ist die Bevölkerung nur dazu verdammt, die schädlichen Klimafolgen der projektierten Verbauung und Versiegelung des grünen Areales des Militärflugplatzes zu ertragen und tatenlos zuzuschauen, wie in den Anrainergemeinden die Hitzebelastung wächst und die Nachtabkühlung schwindet. Eine unerträgliche und ungesunde Entwicklung!
Die Gespräche im Plenum sind von Peter Stünzi, Grünraumberatung, Kilchberg, moderiert worden. Mehr zu seinem Expertenwissen und Engagement auf der Website www.naturundwirtschaft.ch. Dank seiner geschickten Art der Gesprächsführung, hat ein angeregter Austausch von Know-how zwischen den Fachexperten und den 13 Teilnehmenden stattgefunden. Dabei zeigte es sich, dass im Themenfeld "Klimawandel-Wasserhaushalt-Grünräume-Bäume" viele Emotionen stecken und dass Grün und Blau viele Hoffnungen und Energien zugunsten einer klimaangepassten Siedlungsentwicklung freizulegen vermögen.
Ist die grüne Stadt Dübendorf eine Utopie? Nein, sie muss Realität werden! Engagieren wir uns doch für mehr Grün und Blau auf dem Militärflugplatz Dübendorf für die Bewohnerinnen und Bewohner von Dübendorf und von den anderen Anrainergemeinen Wangen-Brüttisellen, Volketswil und Schwerzenbach.
Ein Aufruf an die Klimajugend:
Die Zukunft des Militärflugplatzes Dübendorf geht besonders auch die Jugend an. Euer Beitrag ist wichtig. Wir hören auf Euch. Nehmt das 7. Feierabendgespräch mit dem Kurzbericht zum Anlass, um Eure Interessen kundzutun. Oder seit Ihr einverstanden damit, dass Dübendorf zum Hitze-Hotspot der Agglomeration Zürich wird.
Der Verein IDEA Flugplatz Dübendorf setzt sich dafür ein, Euch eine Plattform zu bieten, um Eurer Stimme zur Erreichung einer klimagerechten Weiterentwicklung des Militärflugplatzes Dübendorf Gehör zu verschaffen. Er fordert Euch auf, Euch über nachstehende Fragen Gedanken zu machen und Eure Meinung und Antworten auf unsererd Website www.ideafd.ch öffentlich bekannt zu machen. Ein E-Mail an cla.semadeni@bluewin.ch genügt.
Fragen:
1. Welche Bedeutung hat der Militärflugplatz für die klimatischen Bedingungen in den Anrainergemeinden heute und morgen?
2. Wie kann die grüne Wiese mit einer Monsterüberbauung klimaneutral überbaut werden?
3. Welchen Beitrag kann der Militärflugplatz zum Klimaschutz und zur Klimaadaption in Dübendorf leisten?
4. Ist der Militärflugplatz die grüne Lunge und Kühl-Oase des Glattal?
5. Was kann der Militärflugplatz zur Hitzeminderung beitragen? Stadtlabor?
6. Kann ein neues ziviles Flugfeld klimaneutral realisiert werden?
7. Wie könnten klimaorientierte Innovationen im Städtebau und in der Stadtentwicklung aussehen?
8. Muss der Siedlungsraum der Anrainergemeinden neu gedacht werden?
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Kurzbericht
Am 30. Juni 2022 hat das 6. öffentliche Feierabendgespräch zum Thema «Erfolgsfaktoren für die Zukunft des Militärflugplatzes Dübendorf" im Saal Restaurant Hecht in Dübendorf stattgefunden. Der Anlass begann mit einem Einführungsreferat des Tagungsleiters und Moderators Cla Semadeni. Er zeigte in seinen bebilderten Ausführungen die Rollen auf, die Bund, Kanton Region und Gemeinden in Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Militärflugplatzes Dübendorf wahrnehmen. Zudem erläuterte er den Stand der kantonalen, regionalen und kommunalen Raumplanungen: Eine komplizierte, verschachtelte und undurchsichtige Geschichte. Auf der Basis dieser Ausgangslage leitete der Referent die "7 Erfolgsfaktoren" ab, die für die erfolgreiche Weiterentwicklung des militärisch-aviatischen Geländes von ausschlaggebender Bedeutung sind. Der wichtigste Erfolgsfaktor und Erfolgsgarant: Die Kriminalität des Projektes des Innovationsparks Zürich IPZ muss weg!
In der Plenumsdiskussion zeigte sich, dass die Teilnehmenden (Konsultativabstimmung) einstimmig gegen die Bebauung und Zerstörung der grössten freien und unüberbauten Landreserve im Glattal sind und dass sie nur bereit sind, unter dieser Prämisse über die "7 Erfolgsfaktoren" zu diskutieren. Haupttenor der Diskussion war: "Die Öffentlichkeit ist nicht ausreichend darüber aufgeklärt und sensibilisiert, was mit dem Militärflugplatz Dübendorf geschieht und was auf dem Spiel steht. Es besteht Aufklärungs- und Sensibilisierungsbedarf lautete der allgemeine Tenor". Im Laufe des Gesprächs rückte der Vorschlag in den Vordergrund, mit einer Volksinitiative (300 Unterschriften) und/oder Petition die Erhaltung des Areales des Militärflugplatzes Dübendorf auf demokratischen Weg anzustreben.
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Kommentar zu den Entscheiden des Gemeinderates vom 3. Oktober 2022: siehe unter Aktuelles - Stadt Dübendorf
Kommentar zur KRL-Sitzung vom 10. Mai 2022: siehe unter Aktuelles - Stadt Dübendorf
Kommentar zum Stadtratsbeschluss vom 3. März 2022
Es sind mehr als 2 Jahre vergangen, bis der Stadtrat sich dazu entschliessen konnte, dem Gemeinderat zu beantragen, die Einzelinitiative Cla Semadeni abzulehnen. Er verpasste damit die Chance, den Gemeinderat in seine stadtplanerischen Aktivitäten, was die laufende Gesamtrevision der Ortsplanung im Kontext der Weiterentwicklung des Areales des Militärflugplatzes betrifft, einzubeziehen. Die Idee dahinter ist leicht durchschaubar: Solange der Souverän aussen vorgehalten wird, hat einzig der Stadtrat das Sagen! Dem Gemeinderat wird nur eine passive Beobachterrolle zugestanden! Mit seinem Vorgehen missachtet der Stadtrat in eklatanter Weise die politischen Rechte des Gemeinderates und der Stimmbevölkerung, die ihnen nach Gesetz (GPR) und Gemeindeordnung (GO) zustehen. Muss das nicht ein politisches und rechtliches Nachspiel haben?
Es kommt dazu, dass der Stadtrat seit der vorläufigen Überweisung der Einzelinitiative Verbindlichkeiten in der Stadtentwicklung eingegangen ist, die den rechtlichen und politischen Gestaltungsspielraum mitsamt den demokratischen Rechten des Gemeinderates stark einschränken. Ein Affront sondergleichen!
Die Unterzeichnung des Syntheseberichtes «Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf, TRANSFORMATION UND INNOVATION, Flight Plan» vom August 2021 ist ein besonders krasses Beispiel, wie der Stadtrat
die Rechte des Gemeinderates mit der Unterzeichnung einer bindenden Absichtserklärung ausgeschaltet hat. Dieser Vorgang ist eine Kompetenzaneignung, die Methode hat: Der Bevölkerung und dem
Kantonsrat, bekanntlich wird zurzeit der «Flight Plan» in einer Spezialkommission des Kantonsrates beraten, wird suggeriert, dass der Souverän mit dem Vorgehen des Regierungsrates einverstanden
ist. Die zustimmende Haltung des Stadtrates zum IPZ ist auch in seinen Vernehmlassungen zu den abgeschlossenen Rechtsmittelverfahren vor Baurekurs-, Verwaltungs- und Bundesgericht aktenmässig
dokumentiert. Diese amtlichen Erklärungen sind gefälschte Urkunden. In dieses Bild passt auch die Stellungnahme des Vertreters der Stadt Dübendorf anlässlich des Augenscheines des
Baurekursgerichts vom 7. März 2018, als dieser erklärt hat, dass die im kantonalen Teilrichtplan festgesetzte «bestehende Gebietsplanung» über 70 Hektaren existiert, was bekanntlich nicht
der Fall ist und was deshalb dazu geführt hat, dass das Baurekursgericht in seinen Erwägungen festgestellt hat, dass die städtebauliche Studie für diese 70 Hektaren «in Form eines Masterplanes
ergangen ist». Der Stadtrat und seine Fachberatenden waren und sind sich der Nichtexistenz des «ergangenen» Masterplanes bewusst. Und trotzdem macht der Stadtrat weiter, wie wenn der
«ergangene Masterplan» physisch existieren würde. Man fragt sich, ob der Stadtrat schlecht beraten oder beratungsresistent ist. Wahrlich ein Fall für die Strafjustiz!
Mit dem Bundesgerichtsentscheid über die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans Innovationspark Zürich (36 ha) ist die organisierte, orchestrierte und dirigierte Kriminalität des Projektes des Innovationsparks Zürich, Hubstandort Dübendorf (70 ha) wieder auf dem Areal des Militärflugplatzes eingekehrt und wirkt weiter. Der Ausschluss des Gemeinderates aus der Mitgestaltung des Stadtentwicklungsprojektes «Innovationspark Zürich IPZ» (seit Beginn im Jahre 2014/15) durch den Stadtrat ist offensichtlich der Absicht entstammen, das kriminelle Geschehen vor dem Souverän zu vertuschen. Nachdem absehbar gewesen war, dass die Voraussetzungen gemäss «Bundesgesetz über die Förderung und Innovation (FIFG)» für die Förderung des Hubstandortes Dübendorf durch den Bund mittels Fördergelder und Landabgabe am 1. Januar 2016 nicht erfüllt werden konnten, mussten Kanton und Stadt ausserhalb des Rechts handeln und eine Wirklichkeit vortäuschen, die nicht wirklich und wahrhaftig ist. Das FIFG verlangt nämlich, dass (Zitat) «die raum- und zonenplanerischen Voraussetzungen für die zweckgebundene Nutzung der betroffenen Grundstücke zum Zeitpunkt des Bundesbeschlusses nach Artikel 32 Absatz 2 vollumfänglich erfüllt sind». Diese Voraussetzungen fehlen gänzlich. Der kantonale Gestaltungsplan IPZ vermag dieses Manko nicht zu kompensieren.
Bild: Screenshot FIFG Art. 33
Bild: Screenshot Stand Überbauung und Erschliessung (GIS-ZH)
Die Geburtsstunde der Kriminalität im Projekt IPZ ist der Zeitpunkt an dem entschieden worden ist, allen Nichtbeteiligten vorzutäuschen, dass die raum- und zonenplanerischen Voraussetzungen für die zweckgebundene Nutzung der betroffenen Grundstücke zum Zeitpunkt des Bundesbeschlusses nach Artikel 32 Absatz 2 mit dem «Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplanes vom 29. Juni 2015 (Festsetzung)» erfüllt sind. Die Festsetzungen betreffen die Richtplaninhalte
A. Verkehr; Groberschliessungsstrasse für öffentliche Bauten und Anlagen sowie Glattalbahn.
B. Öffentliche Bauten und Anlagen; Nationaler Innovationspark, Gebietsplanung Hubstandort Dübendorf.
Der Täuschungsvorgang hat zur Folge gehabt, dass das unterzeichnete Beschlussdokument eine falsche Urkunde darstellt, also gefälscht ist. Nach Lehre und Rechtsprechung ist und bleibt eine falsche Urkunde (und Folgedokumente) unwirksam. Anders formuliert: Der Kantonsratsbeschluss und seine Folgebeschlüsse sind zweifellos nichtig. Es ist absehbar, dass diese Nichtigkeit bei der Weiterentwicklung des Projektes IPZ (auch was den Flight Plan und den 217 Mio. Kredit betrifft) sowie bei der Gesamtrevision der Ortsplanung Dübendorf nicht unbemerkt bleibt. Der Skandal ist vorprogrammiert.
Die Kriminalität des Projektes IPZ macht sich auch vor Ort bemerkbar. Die wandernde militärische Umzäunung, die doppelte Dossierführung beim Totalumbau des ehemaligen Feuerwehrgebäudes, die neue öffentliche Erschliessungsstrasse, die Teststrecken etc. sind sichtbare Zeugen der Kriminalität bei der baulichen Realisierung des IPZ. Dem aufmerksamen Beobachter wird dies nicht unverborgen bleiben. Auch hier ist der Skandal absehbar.
Es wird interessant sein zu sehen, zu welchen Beratungsergebnissen und Anträgen die vorberatende(n) Kommission(en) des Gemeinderates (KRL und GPK) bei der Behandlung von Bericht und Antrag des Stadtrates vom 3. März 2022 (22-118 B33.5.7) gelangt(en). Interessant wird auch sein, wie die Medien und der Glattaler über die Behandlung der Einzelinitiative Cla Semadeni berichten werden. Interessant wird es auch sein, wie die Gesamtrevision der Ortsplanung die Thematik der Weiterentwicklung des Areales des Militärflugplatzes auf Stufe Nutzungsordnung abhandeln wird. Auf Stufe REK wissen wir es. Es darf gespannt abgewartet werden, was die Zeit bringen wird.
Dübendorf, 14. März 2022
Cla Semadeni
Fakten
1. Cla Semadeni reichte am 1. Februar 2020 die Einzelinitiative betreffend die Beibehaltung der kommunalen Nutzungsordnung (Richt- und Nutzungsplanung) auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf ein.
2. Der Antrag lautete: In der angelaufenen Ortsplanungsrevision Dübendorf (Raumentwicklungskonzept REK, Revision Richt- und Nutzungsplanung) wird die bestehende kommunale Nutzungsordnung (Richt und Nutzungsplanung) auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf beibehalten.
3. Die Einzelinitiative ist in Form einer allgemeinen Anregung eingereicht worden.
4. Der Gemeinderat hat die Einzelinitiative an seiner Sitzung vom 7. September 2020 vorläufig unterstützt und zum Bericht und Antrag an den Stadtrat überwiesen.
5. Mit dem vorliegenden Protokoll erfüllt der Stadtrat Dübendorf diesen Auftrag in formeller Hinsicht. Materiell setzt sich der Stadtrat mit der Einzelinitiative nicht auseinander.
6. Der Einzelinitiant Cla Semadeni wurde weder vom Stadtrat noch von der Stadtverwaltung kontaktiert. Er wurde auch nicht angehört oder zur Stellungnahme eingeladen.
7. Trotz vorläufiger Unterstützung der Einzelinitiative durch den Gemeinderat, hat der Stadtrat an der Gesamtrevision weiterbearbeitet und den Synthesebericht "Flight Plan" unterzeichnet. Nimmt man das Raumentwicklungskonzept REK als Massstab, so wird die Gesamtrevision der Ortsplanung auf Wachstum (in der Fläche und nach Innen) getrimmt. Auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf wird - neben dem Hochbordgebiet - ein zweites Stadt-Nebenzentrum in der Landwirtschaftszone mit einer Dichte von 300 Köpfen pro Hektare geplant.
8. Seit anfangs Jahr 2022 ist der kantonale Gestaltungsplan "Innovationspark Zürich" in Kraft. Eine richtplanerische Grundlage - auch für den Hubstandort von 70 Hektaren - fehlt auf allen Ebenen.
9. Am 6. April 2022 hat der Regierungsrat Zh 6 Beschlüsse gefasst, die aufzeigen, dass die bisherigen raumplanerischen Grundlagen für die Weiterentwicklung des Areales des Militärflugplatzes - Ausnahme kantonaler Gestaltungsplan - auf allen Ebenen überholt sind und deshalb die Richt- und Nutzungsplanungen sowie die Sachplanungen als in Revision gelten.
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Kurzbericht
Am 8. März 2022 hat das 5. Feierabendgespräch zum Thema «Irrungen und Wirrungen auf dem Militärflugplatz Dübendorf» im Saal Restaurant Hecht stattgefunden. Der Anlass begann nach der Begrüssung mit einem Einführungsreferat des Tagungsleiters und Moderators Cla Semadeni. Der Titel seiner Einführung lautete «Netzwerke und Nähe als Inspirationsquelle für die Kriminalität im Projekt des Innovationsparks auf dem Militärflugplatz Dübendorf». Er zeigte in seinem bebilderten Referat auf, dass einerseits auf dem Areal des Militärflugplatzes ein «Verwirrspiel» im Gange ist und dass anderseits das Urteil des Bundesgerichts zur Folge hat, dass das Projekt des Innovationsparks Zürich IPZ wieder ein klarer «Fall für die Strafjustiz» geworden ist. Diese Feststellung entstammt seiner Analyse der Folgen des Bundesgerichtsurteils, in der der Referent deren Auswirkungen auf die Weiterentwicklung des Areales des Militärflugplatzes Dübendorf und die Raumplanung Schweiz aufgezeigt hat. Diese Analyse ist auch den massgebenden Bundesrätinnen und Bundesräten mitgeteilt worden.
In seinen Ausführungen kam zum Ausdruck, dass das Thema sehr vielschichtig ist, viele Facetten aufweist und sehr eng mit der Kreditvorlage im Kantonsrat von CHF 217 Mio. sowie dem Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation FIFG verknüpft ist. Der Referent machte deutlich, dass der Anlass eine Auseinandersetzung mit dem in den Gerichtsakten dokumentierten kriminellen Geschehen darstellt und das Personen ein Tabu sind. Es gelte die Unschuldsvermutung betonte er mehrmals. Wir, so sagte er, vom Verein IDEA-FD verstehen uns als Teil der Lösung und nicht als Teil des Problems. Wir streben eine demokratische, innovative und stadtverträgliche Weiterentwicklung des militär-aviatischen Areales an. Das kriminelle Projekt IPZ entspricht nicht diesen Anforderungen.
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Bundesgericht hebt Urteil des Verwaltungsgerichts auf und setzt den kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich IPZ» fest
In seinem Urteil vom 12. November 2021 bestätigt das Bundesgericht den von der Baudirektion des Kantons Zürich erlassenen kantonalen Gestaltungsplan für das Projekt «Innovationspark Zürich IPZ» auf dem Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf. Die eingereichten vier Beschwerden werden gutgeheissen, das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8. Juli 2020 mit seinem Aufhebungsentscheid wird aufgehoben und die Festsetzungsverfügung der Baudirektion des Kantons Zürich vom 9. August 2017 zum kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich IPZ» wird bestätigt. |
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Kommentar von Cla Semadeni zur Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich IPZ» auf dem Militärflugplatz Dübendorf
Das Urteil ist letztinstanzlich. Es ist für die Parteien verbindlich. Es schafft die Voraussetzungen, dass das «Trio Infernale», bestehend aus der Stiftung Innovationspark Zürich, der HRS Investment AG und der Arealentwicklung IPZ AG das Projekt «Innovationsparks Zürich IPZ» in der Landwirtschaftszone des Militärflugplatzes Dübendorf realisieren kann. Das «Trio Infernale» kann dem Urteil entsprechend auf dem Militärflugplatz Dübendorf im nationalen Interesse handeln. Auftraggeberin für die Projektrealisierung ist die Regierung des Kantons Zürich. Diese stützt ihren Entscheid auf die gefälschte richtplanerische Urkunde der Teilrevision des kantonalen Richtplanes aus dem Jahre 2015 ab. Das Urteil macht den Weg frei, das Bauprojekt von Hosoya Schaefer Architects umzusetzen, welches die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD – vor dem Richtplan-Entscheid aus dem Jahre 2015 – als nicht bewilligungsfähig beurteilt hat. Es hat zur Folge, dass das aviatische Weltkulturerbe der Menschheit « Militärflugplatz Dübendorf» als Ensemble zerstört werden wird. Vor Ort kann man sehen, dass die Zerstörung bereits begonnen hat.
Das Urteil des Bundesgerichts betrifft alle Schweizerinnen und Schweizer. Das Areal des Militärflugplatzes Dübendorf ist von Fachexperten als schützenswertes
Ortsbild von nationaler Bedeutung (ISOS) sowie als schützenswertes Kulturobjekt von (mindestens) nationaler Bedeutung eingestuft worden. Es ist ein Juwel, das die schweizerische Identität prägt
und ihre Neutralität und Souveränität symbolisiert. Gefragt sind nun jene Fachleute, Fachinstitutionen und Fachorganisationen unseres demokratischen Rechtsstaates, die eine gesamtschweizerische
Verantwortung für die ungeschmälerte Erhaltung unseres nationalen Kultur- und Naturerbes tragen.
Das Bundesgerichtsurteil spricht uns Privatpersonen die Rekurslegitimation ab. Unsere materiellen Rügen über die Verletzung von Bundesrecht sind darin nicht behandelt worden; auch dann nicht,
wenn mit dem kantonalen Gestaltungsplan fundamentale Grundsätze der schweizerischen Raumplanung, wie in den Gerichtsakten belegt ist, arglistig und vorsätzlich verletzt werden.
Mit dem Urteil des Bundesgerichtes wird das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in einer Schlüsselfrage der kantonalen und eidgenössischen Raumplanung desavouiert. Hatte dieses mit seinem klugen Aufhebungsentscheid dem Projekt des Innovationsparks IPZ die organisierte, orchestrierte und dirigierte Kriminalität entzogen, so führt das bundesgerichtliche Urteil diese Dimension der beabsichtigen Transformation des Areales des Militärflugplatzes Dübendorf indirekt wieder ein. Hatte das Verwaltungsgericht die Stufengerechtigkeit der beabsichtigten Raumplanungsmassnahmen auf dem Areal des Militärflugplatzes beachtet, so kehrt das Urteil des Bundesgerichts dieses Grundprinzip der Raumplanung Schweiz in das Gegenteil und dies zu einem Zeitpunkt, in dem die Stadt Dübendorf ihre Ortsplanung einer Gesamtrevision unterzieht. Das Bundesgericht desavouiert die kommunale Planungssouveränität. Und wie steht es mit dem Synthesebericht: dieser wird zur Makulatur!
Das Urteil des Bundesgerichts erweist sich im Ergebnis für die Raumplanung Schweiz als fatal. Für
die vier Beschwerdeführenden bedeutet es einen Pyrrhussieg. Der Kampf gegen die
Zerstörung des Weltkulturerbes und gegen die kriminellen Vorgänge vor Ort gehen weiter. Wir hoffen auf eine schweizweite Unterstützung von „VOGLIO VOLARE“.
Dübendorf, 22.12.2021/CS
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Ergebnisbericht
Am 2. Dezember 2021 hat das 4. Feierabendgespräch zum Thema «Geld und Geldflüsse auf dem Militärflugplatz Dübendorf» im Saal Restaurant Hecht in Dübendorf stattgefunden.
Der Anlass begann nach der Begrüssung mit einem Einführungsreferat des Tagungsleiters und Moderators Cla Semadeni. Er zeigte in seinem bebilderten Referat (mehr lesen, PDF-Datei
Einführungsreferat) auf, welche Akteure (Stakeholder) auf dem Areal aktiv sind, wie diese miteinander verflochten sind und mit welchem Grundkonstrukt die Eigentumsrechte
zugeordnet werden (sollen). Er beleuchtete dabei auch die Frage der Bewertung der Eigentumsrechte, der vorgesehenen Abgeltung der Bau- und Unterbaurechte sowie der
landpreisbeschränkenden Faktoren, die auf dem Areal wirksam sind. Auf dem Areal ist eine Sonderverwaltungszone entstanden.
Der Referent zeigte anhand der Fallbeispiele «temporärer Neubau Pavillon», «Mieterausbau ETH», «Totalumbau ehemaliges Feuerwehrgebäude» sowie «Umbau ehemaliges Betriebsstoffgebäude» die innovativen Konstrukte auf, die hinsichtlich der Eigentumsrechte und Geldflüsse zur Anwendung gelangen. Er kam dabei zum Schluss, dass die Akteure «Stiftung Innovationspark Zürich», «HRS Investment AG» und «Arealentwicklung IPZ AG» sich unter den Augen des Kantons Zürich und des Bundes zu einem «Trio Infernale» strukturiert und organisiert haben, das als «Bermuda-Dreieck» wirkt. Er informierte auch darüber, dass das «Trio Infernale» beim Bundesgericht als beschwerdeführend auftritt, um die privatwirtschaftlichen Sonderinteressen durchzusetzen. Der Innovationspark Zürich IPZ soll sich zu einer Sonderwirtschaftszone entwickeln können. |
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Einladung zum 4. Feierabendgespräch «Der Militärflugplatz Dübendorf: Geld und Geldflüsse» vom 2. Dezember 2021 mit Bildern (Cla Semadeni)
Informationsmaterial zum 4. Feierabendgespräch: «Geld und Geldflüsse auf dem Militärflugplatz Dübendorf» vom 2. Dezember 2021
Einführungsreferat zum 4. Feierabendgespräch: «Geld und Geldflüsse auf dem Militärflugplatz Dübendorf» vom 2. Dezember 2021